Flüssiggas-Prüfung: Neue Regeln für Wohnmobile ab sofort
08.06.2026 - 19:32:09 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni 2026 gelten in Deutschland strengere Vorschriften für die Prüfung von Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen. Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 bringt klare Vorgaben für Prüfer, Schulungen und die Vergabe von Plaketten.
Prüfer müssen künftig spezielle Schulungen nachweisen
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Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat die Anforderungen an Sachkundige deutlich verschärft. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer G 607-Schulung ist jetzt Pflicht für die Anerkennung als Prüfer. Die Zulassung ist zeitlich befristet und gilt fünf Jahre bis zum jeweiligen Monatsende.
Auch die Schulungsträger selbst müssen höhere Hürden nehmen. Sie benötigen einen Platz in einem anerkannten Erfahrungskreis und ein eigenes Sachkundewesen. Ziel ist eine gleichbleibend hohe Qualität bei Ausbildung und Prüfungen.
Plaketten-Vergabe wird zentralisiert
Ein Kernpunkt der Neuregelung: Prüfplaketten dürfen nicht mehr selbst gedruckt werden. Werkstätten und Prüfer erhalten sie ausschließlich über die anerkannten Schulungsträger. Das soll die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Gasprüfungen verbessern.
„Das neue Regelwerk schafft eine klare Struktur für die Sicherheit von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).
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Pflichtprüfung alle zwei Jahre
Die Gasprüfung nach G 607 ist bereits seit Juni 2025 für Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage liefert § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demnach müssen die Anlagen alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen überprüft werden.
Während Deutschland die Gasprüfung verschärft, zeichnen sich in Nachbarländern andere Entwicklungen ab. In Österreich plant man ab Anfang 2027 längere Intervalle für die allgemeine Begutachtung (§ 57a). Auf EU-Ebene bleiben Ausnahmen für historische Fahrzeuge bei der Verkehrssicherheitsprüfung bestehen, während Motorräder über 125 ccm künftig verpflichtend geprüft werden müssen.
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