Fake-Bewertungen, BGH

Fake-Bewertungen löschen: BGH stärkt Rechte von Arbeitgebern

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gerichte verpflichten Plattformen zur Löschung ungeprüfter Rezensionen. Auch die Unternehmenskultur beeinflusst die Bewertungen maßgeblich.

Fake-Bewertungen auf Kununu: Neue Urteile stärken Unternehmen
Ein Smartphone-Bildschirm mit abstrakten digitalen Bewertungs-Symbolen in einer modernen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mehr als 85 Prozent der Verbraucher vertrauen Online-Bewertungen so sehr wie persönlichen Empfehlungen. Für Startups und junge Unternehmen kann das zum Problem werden: Schon einzelne Fake-Rezensionen verzerren den Gesamtdurchschnitt massiv. Die gute Nachricht: Die Rechtsprechung stärkt zunehmend die Position der betroffenen Firmen.

Plattformen in der Pflicht

Ein wegweisender Beschluss des OLG Hamburg vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) macht klar: Die Plattform Kununu muss Bewertungen entweder löschen oder den Verfasser so weit individualisieren, dass das Unternehmen prüfen kann, ob ein geschäftlicher Kontakt bestand. Voraussetzung: Die Firma rügt den fehlenden Kontakt substantiiert.

Die Rechtsgrundlage dafür findet sich nicht im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), sondern im Unternehmenspersönlichkeitsrecht (§ 1004 analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB). Sobald die Plattform Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung hat und nicht ausreichend prüft, haftet sie nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

Vom Anwalt zum Gericht

Wie gehen Unternehmen strategisch vor? Fachanwälte empfehlen zuerst eine außergerichtliche Rüge gegenüber dem Portal – mit einer kurzen Frist von etwa vier Tagen. Reagiert die Plattform nicht oder verweigert die Löschung, folgt der nächste Schritt: ein gerichtlicher Unterlassungstitel per einstweiliger Verfügung.

Zuständig ist entweder das Landgericht Hamburg oder das Gericht am Geschäftssitz des betroffenen Unternehmens. Der Vorteil: Der Titel erfasst auch kerngleiche Bewertungen. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Die Kosten trägt die unterliegende Seite. Spezialisierte Dienstleister bieten eine anwaltliche Löschung bereits ab rund 149 Euro pro Bewertung an.

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Die innere Krise: Wenn die Kultur krankt

Rechtliche Schritte sind das eine. Prävention das andere. Und die Zahlen zeigen: Die Unternehmenskultur wirkt direkt auf die Bewertungen. Der Krankenstand lag im ersten Halbjahr 2026 bundesweit bei 5,3 Prozent. Psychische Erkrankungen legten um 9 Prozent zu und sind mittlerweile die häufigste Ursache für Krankschreibungen.

Die Folgen fürs Employer Branding sind messbar: Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bei Krankmeldungen mit Misstrauen begegnen, erreichen auf Kununu im Schnitt nur 2,12 von 5 Sternen. Der allgemeine Durchschnitt liegt bei 3,66 Sternen. Die Weiterempfehlungsrate sinkt in solchen Fällen auf 13,8 Prozent – gegenüber 67,4 Prozent im Gesamtdurchschnitt.

Auch das Gehalt spielt eine zentrale Rolle. Laut einem Gehaltscheck auf Basis von 1,13 Millionen Angaben für 2025 liegt das Durchschnittsgehalt in Deutschland bei 51.272 Euro – ein Plus von 2,1 Prozent zum Vorjahr. Spitzenreiter ist München mit 57.300 Euro, gefolgt von Frankfurt (57.000 Euro) und Stuttgart (56.200 Euro). Chemnitz bildet mit 38.900 Euro das Schlusslicht – ein Hinweis auf das weiterhin bestehende Ost-West-Gefälle.

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Bewertungen aktiv steuern – aber richtig

Die EU-Omnibus-Richtlinie verpflichtet Plattformen und Unternehmen zur Prüfung der Authentizität von Rezensionen. Der Kauf von Bewertungen ist illegal. Experten raten stattdessen zu gezieltem Timing und persönlicher Ansprache. Rund 90 Prozent der aktiv eingeholten Bewertungen fallen positiv aus.

Besonders sensibel ist die Lage bei Kündigungswellen – etwa beim Stellenabbau bei HKM in Duisburg, wo bis Mitte 2029 insgesamt 1.700 Stellen wegfallen sollen. In solchen Transformationsphasen ist eine saubere Dokumentation von Trennungsprozessen essenziell. Nur so lassen sich spätere Falschbehauptungen auf Bewertungsportalen widerlegen.

Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2026 unterstreichen zudem die strikten Vorgaben bei Online-Kündigungsprozessen: Bestätigungsseiten dürfen keine ablenkenden Alternativangebote enthalten. Die Klarheit für den Nutzer muss gewahrt bleiben.

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