EuGH, Deutschland

EuGH verurteilt Deutschland: 34 Millionen Euro für verspätete Richtlinie

08.06.2026 - 20:06:56 | boerse-global.de

Neue interne Meldestelle nach HinSchG eingerichtet. Kanzlei RETTENMAIER übernimmt Betreuung. Schutz vor Repressalien gesetzlich verankert.

Landkreis Südliche Weinstraße startet Hinweisgeber-Meldestelle
EuGH - Abstrakte Darstellung sicherer Kommunikationskanäle, die verschiedene digitale Symbole von Verstößen mit einem zentralen Schloss-Symbol verbinden. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Betreuung übernimmt die externe Kanzlei RETTENMAIER. Gemeldet werden können Verstöße in Bereichen wie Betrug, Korruption, Diskriminierung sowie Defizite im Daten- und Arbeitsschutz.

Hinweisgeber erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Nach spätestens drei Monaten müssen sie über die ergriffenen Folgemaßnahmen informiert werden. Ein zentrales Element ist der Schutz vor Repressalien, gestützt durch eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr.

Hohe Strafen bei Verstößen

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Die Verpflichtung zur Einrichtung solcher Stellen betrifft in Deutschland und Österreich einen breiten Kreis von Organisationen. In Österreich sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern seit Februar 2023 durch das dortige Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG) dazu verpflichtet. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro.

Betriebe mit 50 bis 249 Angestellten dürfen Ressourcen teilen. Größere Einheiten ab 250 Mitarbeitern müssen eigenständige Kernfunktionen für die Meldestelle vorhalten.

Dass die verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie kostspielige Folgen haben kann, zeigte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2025. Deutschland wurde damals zu einer Strafzahlung von 34 Millionen Euro verurteilt. Seit dem Betriebsstart der externen Meldestelle des Bundes im Juli 2023 gingen dort insgesamt 113 Hinweise ein.

Spezialisierte Meldestellen im Regelbetrieb

Neben den allgemeinen Compliance-Stellen etablieren sich zunehmend spezialisierte Systeme. Im Saarland ist eine Meldestelle für menschenfeindliche Vorfälle nach einer sechsmonatigen Testphase in den Regelbetrieb übergegangen. Seit dem Start am 15. Januar 2026 wurden dort 27 Vorfälle registriert – darunter antisemitische Schmierereien, Hassrede und transfeindliche Beleidigungen.

Das durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekt wird von der Beratungsstelle Bounce Back in Saarbrücken betreut. Ziel ist es, das Dunkelfeld bei rassistischen oder queerfeindlichen Übergriffen sichtbar zu machen.

Auch im Kinderschutz werden Melde- und Beratungsstrukturen intensiviert. Der Kreis Bergstraße und das Staatliche Schulamt Heppenheim verlängerten gestern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Die Zahl der Beratungsanfragen an spezialisierte Fachkräfte stieg 2025 auf 144 Fälle – nahezu eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Ein Großteil der Anfragen (84 Fälle) stammte aus Grundschulen, wobei Vernachlässigung mit 52 Prozent den häufigsten Anlass bildete.

Anpassung in Wissenschaft und Wirtschaft

In der Hochschullandschaft und der Infrastrukturbranche werden bestehende Compliance-Strukturen an die aktuellen Anforderungen angepasst. Die TU Chemnitz nutzt dafür die interne Meldestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK). Das System deckt straf- und bußgeldbewehrte Verstöße sowie Verletzungen von EU-Recht ab – etwa in den Bereichen Produktsicherheit, Umweltschutz oder Geldwäsche.

Die Mitteldeutsche Flughafen AG, Betreiberin des Flughafens Leipzig/Halle, kombiniert ihre interne Meldestelle mit einem umfassenden Compliance-Programm. Als neutrale Ansprechpartnerin für Hinweise auf Wirtschaftskriminalität fungiert eine externe Ombudsfrau.

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Datenschutz als zusätzliche Hürde

Parallel zur Einrichtung der Meldestellen verschärfen Aufsichtsbehörden die Anforderungen an die digitale Kommunikation öffentlicher Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Rheinland-Pfalz hat am 5. Juni einen aktualisierten Handlungsrahmen für die Social-Media-Nutzung veröffentlicht.

Behörden müssen demnach Nutzungskonzepte erstellen und alternative Kommunikationswege anbieten. Ziel ist der Schutz der Bürgerdaten vor der Weiterverarbeitung durch Plattformbetreiber. Diese Vorgaben ergänzen das Anforderungsprofil für eine rechtssichere Behördenkommunikation – in das sich auch die neuen Hinweisgebersysteme einfügen müssen.

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