EuGH, Umsatzsteuer-Rückforderung

EuGH erleichtert Umsatzsteuer-Rückforderung ohne Rechnungsberichtigung

16.06.2026 - 21:11:08 | boerse-global.de

EuGH stärkt Neutralitätsprinzip: Unberechtigte Umsatzsteuer muss auch ohne Rechnungsberichtigung erstattet werden.

EuGH-Urteil: Steuerrückzahlung ohne Rechnungskorrektur möglich
EuGH - Eine Hand hält eine Lupe über ein Finanzdokument, während eine andere Hand auf einen Abschnitt zeigt, der Präzision und Detail in finanziellen Anpassungen betont. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zeitgleich versucht der Bundesrat, finanzielle Mehrbelastungen für Sportvereine abzuwenden.

Neutralitätsprinzip gestärkt

Der EuGH hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt: Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer muss auch ohne vorherige Rechnungsberichtigung erstattet werden. Voraussetzung: Der Vorsteuerabzug wurde dem Leistungsempfänger bereits rechtskräftig versagt.

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Bisher galt die Rechnungsberichtigung oft als zwingende Bedingung. Die Richter begründen die neue Linie mit dem Neutralitätsprinzip der Umsatzsteuer. Unternehmer können Steuerbeträge nun zurückfordern, wenn die Belastung beim Empfänger faktisch neutralisiert ist – ohne formale Hürden.

Bundesrat will 86.000 Vereine schützen

Am 12. und 16. Juni 2026 forderte der Bundesrat den Gesetzgeber auf, die Umsatzsteuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen für gemeinnützige Sportvereine gesetzlich abzusichern. Der Anlass: Ein BFH-Urteil vom 13. November 2025 (V R 4/23) hatte die bisherige Verwaltungspraxis gekippt.

Der Bundesfinanzhof sieht Leistungen an Mitglieder grundsätzlich als steuerbar an – Mitgliedsbeiträge gelten demnach als Entgelt. Betroffen wären rund 86.000 Sportvereine bundesweit. Der Bundesrat warnt vor erheblichen Mehrbelastungen und fordert eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Bis zur Neuregelung soll Vertrauensschutz gelten.

Hotel-Umsatzsteuer: Klare Trennung bestätigt

Der EuGH hat zudem die deutsche Praxis bei Hotelübernachtungen bestätigt (Rs. C-409/24 u. a.). Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bleibt strikt auf die reine Beherbergung beschränkt. Frühstück, Parkgebühren, WLAN oder Fitnessraumnutzung müssen mit 19 Prozent versteuert werden.

EU plant „Tax Omnibus“

Die EU-Kommission bereitet eine umfassende Vereinfachung vor. Am 24. Juni 2026 soll der „Tax Omnibus“ vorgestellt werden. Der Richtlinienvorschlag sieht vor, Mindestbeteiligungsgrenzen in der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie der Mutter-Tochter-Richtlinie abzuschaffen. Auch Vorab-Autorisierungsverfahren sollen fallen – das soll grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung erleichtern.

Jahressteuergesetz 2026: Weitreichende Änderungen

Der Referentenentwurf vom Ende Mai 2026 enthält zudem Anpassungen im Lohnsteuerrecht. Geplant ist eine Erweiterung des Datenzugriffsrechts der Finanzbehörden auf elektronische Buchhaltungssysteme im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau.

Weitere Neuregelungen auf einen Blick:

  • Ab 2027: Zeitraum für die Definition einer ersten Tätigkeitsstätte sinkt von 48 auf 24 Monate.
  • Ab 2028: Korrektur von Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar des Folgejahres möglich.
  • Ab 2030: Ansatz tatsächlicher Sozialversicherungsbeiträge bei der Vorsorgepauschale vorgesehen.
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Arbeitszimmer: Zeitnahe Aufzeichnung gefordert

Der BFH hat mit Urteil vom 24. März 2026 (VIII R 6/24) die Anforderungen an den Abzug von Arbeitszimmerkosten präzisiert. Eine bloße Belegsammlung reicht nicht. Gefordert ist eine zeitnahe Aufzeichnung – innerhalb von zehn Tagen bis maximal einem Monat nach Kostenentstehung.

Finanzamt muss Vorabanforderungen begründen

Das Finanzgericht Köln (Urteil vom 15.01.2026, Az. 11 K 2249/25) stärkte die Rechte von Steuerpflichtigen. Das Finanzamt muss Vorabanforderungen von Steuererklärungen individuell begründen. Der reine Verweis auf gesetzliche Vorschriften genügt nicht. Die Revision beim BFH ist bereits anhängig.

International: Vietnam verlängert Zahlungsfristen

Auch andere Staaten reagieren auf wirtschaftliche Herausforderungen. Das vietnamesische Finanzministerium schlug am 16. Juni 2026 vor, Zahlungsfristen für die Umsatzsteuer und andere Steuerarten bis Ende 2026 zu verlängern. Ziel: die Unternehmensliquidität mit einem Volumen von 125 Billionen VND stützen.

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