EUDR-Verordnung: Kaffeehändler müssen Herkunft bis Ende 2026 nachweisen
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab Ende 2026 müssen große und mittlere Unternehmen belegen, dass ihre Rohstoffe nicht von entwaldeten Flächen stammen. Die Vorgaben treiben die Kosten – und die Preise.
Geodaten-Pflicht für jede Bohne
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verbietet den Verkauf von Produkten, deren Rohstoffe nach dem 31. Dezember 2020 auf gerodeten Flächen angebaut wurden. Für Kaffeeimporteure bedeutet das: Sie müssen jede Lieferung mit präzisen Geodaten nachweisen.
Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen bis zum 30. Dezember 2026 erfüllen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Die Teebranche ist von der EUDR aktuell nicht direkt betroffen – doch auch dort bereiten sich viele auf strengere Regeln vor.
In Österreich sehen Branchenvertreter die hohen Qualitätsstandards als Wettbewerbsvorteil. Parallel sorgt die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für Diskussionen. Zwar wurden die Umsatzschwellen auf 1,5 Milliarden Euro angehoben. Experten befürchten jedoch, dass die Anforderungen über Verträge an kleinere Zulieferer weitergereicht werden.
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Jede fünfte Tasse belastet?
Ein aktueller Bericht von Deutscher Umwelthilfe, Coffee Watch und INKOTA zeigt: Im weltweiten Kaffeeanbau kommen 159 verschiedene Pestizidwirkstoffe zum Einsatz. 59 Prozent davon sind in der EU verboten. Statistisch gesehen sei jede fünfte Tasse Kaffee mit Rückständen belastet.
Besonders häufig fanden die Autoren das Glyphosat-Abbauprodukt AMPA – in 72 Prozent der untersuchten Proben. Deutschland importiert jährlich 1,1 Millionen Tonnen Rohkaffee. Die Profite der Branche liegen bei bis zu 12,9 Milliarden Euro. Die Organisationen fordern ein Exportverbot für Pestizide, die in der EU verboten sind.
Preise bleiben hoch
Für Verbraucher zeichnet sich keine schnelle Entspannung ab. Der CEO des Kaffeerösters Lavazza rechnet mit hohen Preisen für etwa zwei Jahre. Gründe: knappe Lagerbestände, witterungsbedingte Ernteausfälle in Brasilien und logistische Engpässe. Auch das Wetterphänomen El Niño belastet die Ernten.
In Deutschland plant die Bundesregierung, die Schwellenwerte im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) anzuheben. Künftig soll das Gesetz erst für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Die Umsetzung wird für Herbst 2026 erwartet.
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In der Schweiz steht die Verordnung über Sorgfaltspflichten bei Kinderarbeit und Konfliktmineralien kurz vor dem Abschluss. Fairtrade Max Havelaar mahnt: Sorgfaltspflichten seien nur wirksam, wenn auch faire Preise gezahlt würden. Allein die Anlaufkosten für Kooperativen liegen im ersten Jahr bei mindestens 20.000 US-Dollar.
Dass Verstöße Konsequenzen haben, zeigt der Fall Barry Callebaut. Der Schokoladenhersteller suspendierte einen brasilianischen Kakaolieferanten nach Berichten über Entwaldung und irreguläre Arbeitsbedingungen. Der Kontrolldruck in globalen Agrar-Lieferketten steigt.
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