EUDR-Umsetzung, Kabinett

EUDR-Umsetzung: Kabinett befasst sich im August mit Waldbesitzer-Erleichterungen

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 17:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesforstministerium plant Erleichterungen per Verwaltungsvorschrift. Branche verlangt dauerhafte gesetzliche Fixierung, Kabinett entscheidet im August.

EUDR-Umsetzung: Forstverbände fordern gesetzliche Entlastungen statt Verwaltungsregeln
Ein gesunder, bewirtschafteter deutscher Nadelwald im sanften Licht der Abendsonne. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In der laufenden Debatte um die nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) fordern forstwirtschaftliche Interessenvertreter eine weitreichende und dauerhafte gesetzliche Fixierung von Erleichterungen für Waldbesitzer. Ziel dieser Initiative ist es, die administrativen Belastungen für die heimische Forstwirtschaft nachhaltig zu begrenzen und den Besonderheiten der hiesigen Waldstruktur Rechnung zu tragen.

Bundesministerium bereitet administrative Lockerungen vor

Das Bundesforstministerium hat auf die bestehenden Bedenken der Branche reagiert und plant derzeit zusätzliche Lockerungen für Waldbauern im Rahmen der EUDR. Diese sollen in Form einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) konkretisiert werden. Nach Angaben aus Regierungskreisen befindet sich das Dokument aktuell in der Ressortabstimmung sowie in der Beteiligung der Bundesländer.

Die geplante Verwaltungsvorschrift ist als wesentliche Ergänzung zum Gesetzentwurf für die nationale EUDR-Umsetzung vorgesehen. Sie soll die Anwendung der Verordnung in der Praxis präzisieren und dabei Spielräume nutzen, um den Dokumentationsaufwand für die Betroffenen zu reduzieren. Dennoch bleibt der Fokus der Ministeriumsplanung zunächst auf der Ebene der Verwaltungsvorschriften, was den Verbänden als Grundlage für langfristige Planungssicherheit nicht auszureichen scheint.

Kabinettsbefassung für August geplant

Der zeitliche Rahmen für das Gesetzgebungsverfahren ist eng gesteckt. Es wird erwartet, dass sich das Bundeskabinett noch im Laufe des August 2026 mit dem Entwurf zur Umsetzung der EUDR befassen wird. Dieser Entwurf bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Deutschland die strengen EU-Vorgaben gegen weltweite Entwaldung in nationales Recht überführt.

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Die EUDR verpflichtet Unternehmen und Waldbesitzer dazu, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht auf Flächen produziert wurden, die nach einem bestimmten Stichtag entwaldet oder durch Waldschädigung beeinträchtigt wurden. In Deutschland betrifft dies insbesondere die Nachweispflichten bei der Holzernte und deren Vermarktung.

Verbände fordern Korrekturen am Gesetzentwurf

Die Forderung der Verbände nach einer dauerhaften gesetzlichen Verankerung der Erleichterungen folgt auf eine Phase intensiver Kritik. Waldbesitzerverbände hatten den bisherigen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EUDR bereits in der Vergangenheit deutlich kritisiert. Die Interessenvertreter bemängeln vor allem, dass die bisherigen Formulierungen zu bürokratisch seien und die bestehenden, bereits strengen deutschen Forstgesetze nicht ausreichend als Nachweis für die Konformität mit den EU-Zielen anerkannt würden.

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Aus Sicht der Branchenvertreter ist eine bloße Regelung über Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend, da diese leichter geändert werden können als ein formelles Gesetz. Sie fordern daher, dass die Ausnahmeregelungen und Vereinfachungen für Waldbesitzer direkt in den Gesetzestext aufgenommen werden, um einen dauerhaften Schutz vor übermäßiger Bürokratie zu gewährleisten. Insbesondere für kleine und mittlere Forstbetriebe sei eine rechtssichere und unbürokratische Handhabung der EUDR-Vorgaben existenziell.

Ob das Bundesforstministerium diesen Forderungen im Rahmen der finalen Kabinettsvorlage nachkommen wird oder ob es bei der Ergänzung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift bleibt, wird sich bei der für August 2026 anberaumten Sitzung der Bundesregierung zeigen. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Compliance-Anforderungen im deutschen Forstsektor und die künftigen Lieferkettenprozesse im Holzhandel.

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