EUDR-Reform, Kommission

EUDR-Reform: Kommission senkt Befolgungskosten um bis zu 75%

11.06.2026 - 09:17:26 | boerse-global.de

Neue EUDR-Reform soll Befolgungskosten für Firmen um bis zu 75 Prozent senken und tritt Ende 2026 in Kraft.

EU-Kommission plant radikalen Bürokratieabbau für Unternehmen
EUDR-Reform - Eine Hand hält ein Tablet mit einem Finanzdiagramm, das einen Aufwärtstrend zeigt, im Hintergrund unscharfe Bürogebäude und eine EU-Flagge. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein neues Reformpaket zur Entwaldungsverordnung (EUDR) sieht Einsparungen von bis zu 75 Prozent bei den jährlichen Befolgungskosten vor. Die am Donnerstag veröffentlichten Pläne sind Teil einer breiteren Initiative zum Bürokratieabbau.

Weniger Papierkram, mehr Praxis

Im Kern der Reform stehen radikale Vereinfachungen. Die Kommission plant neue, praxisorientierte Leitlinien und ein überarbeitetes Informationssystem für effizientere Dokumentationspflichten. Auch bei der Liste der betroffenen Produkte sind Ausnahmen vorgesehen – der Anwendungsbereich soll präziser werden.

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Das Paket soll Ende 2026 in Kraft treten. Damit reagiert Brüssel auf wachsenden Druck aus Wirtschaft und Mitgliedstaaten.

Entlastungswelle rollt weiter

Die EUDR-Reform ist nur ein Teil einer größeren Entbürokratisierungs-Offensive. So hat die Kommission einen neuen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Zielgruppe: Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern. Der Umfang schrumpft von 66 auf 29 Seiten.

Parallel dazu einigten sich EU-Parlament und Rat vorläufig auf Erleichterungen für kleine Mid-Cap-Unternehmen (SMCs). Diese Firmen – unter 1.000 Beschäftigte, maximal 200 Millionen Euro Jahresumsatz – profitieren von vereinfachten Regeln unter anderem bei der Batterieverordnung, der DSGVO und Kapitalmarktprospekten.

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Widerstand gegen andere Umweltauflagen

Während die Kommission bei der EUDR entlastet, wächst in den Mitgliedstaaten der Unmut über andere Vorhaben. In Österreich protestieren Weinbaugemeinden gegen die geplante Renaturierungsverordnung. Das Problem: EU-Satellitendaten werten Äcker und Weingärten nicht als Grünflächen. Laut Gemeindebund drohen den Kommunen bis 2030 Mehrkosten von rund 11,5 Millionen Euro.

Auch in Deutschland gibt es Bewegung. Der Hessische Landtag lockerte diese Woche die Schutzbestimmungen für das Grüne Band. Private Flächen können künftig ohne Zusatzauflagen in eine Förderzone überführt werden. Der strenge Schutzstatus bleibt nur für öffentliche Flächen erhalten.

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