EU-Zollreform, Regeln

EU-Zollreform: Neue Regeln für E-Commerce ab Juli 2028

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 23:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU ersetzt ihren Zollkodex, bündelt Daten und nimmt Online-Marktplätze stärker in die Pflicht; neue Gebühren für Kleinsendungen folgen.

EU beschließt Zollreform: Neue Behörde und strengere Regeln
Moderne, leere Industriehalle mit hohen Decken und Stahlträgern, die eine Logistikumgebung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Das Europäische Parlament hat am 16. September 2026 eine tiefgreifende Reform des Zollkodex der Union (UZK) beschlossen. Nachdem der Rat der Europäischen Union dem Vorhaben bereits am 3. September 2026 final zugestimmt hatte, wird mit der neuen Verordnung (EU) 2026/2108 eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die bisherige Verordnung (EU) Nr. 952/2013 ersetzt.

Die Reform reagiert auf das massive Wachstum des elektronischen Handels und zielt darauf ab, die wirtschaftliche Sicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes zu stärken.

Institutionelle Transformation und digitale Infrastruktur

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen. Am 20. September 2026 erfolgte die offizielle rechtliche Gründung der neuen EU-Zollbehörde (EUCA).

Die Behörde wird ihren Sitz im französischen Lille haben und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 ihre operative Tätigkeit aufnehmen. Zu ihren Kernaufgaben gehören ein unionsweites Risikomanagement sowie die Entwicklung und Verwaltung des neuen EU-Zolldaten-Hubs (EU Customs Data Hub).

Dieser zentrale Daten-Hub soll die bisherigen nationalen IT-Systeme der Mitgliedstaaten ersetzen. Für Sendungen im Bereich des E-Commerce wird die Nutzung der Plattform ab dem 1. Juli 2028 verbindlich. Für alle übrigen Handelsströme ist der Übergang bis spätestens zum 1. März 2034 vorgesehen, wobei eine freiwillige Nutzung bereits ab 2031 möglich sein soll.

Die EU-Kommission erwartet durch diese Zentralisierung erhebliche Effizienzsteigerungen. Die jährlichen Einsparungen bei den Betriebskosten der Mitgliedstaaten werden auf nahezu 2,3 Mrd. EUR geschätzt. Zudem könnten die Verwaltungskosten für Wirtschaftsbeteiligte um etwa 2,58 Mrd. EUR pro Jahr sinken.

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Erweiterte Haftung für Online-Marktplätze

Die Reform bringt wesentliche Änderungen für Online-Marktplätze und Fernverkäufer aus Drittstaaten mit sich. Unternehmen wie Shein, Temu, AliExpress oder Amazon werden zollrechtlich als Importeure eingestuft. Damit tragen diese Plattformen künftig die Verantwortung für die Richtigkeit der Zolldaten, die Abführung der Abgaben sowie die Konformität der eingeführten Produkte mit EU-Standards.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist eine EU-Vertretung mit einem spezifischen Status erforderlich. Hierbei wird zwischen dem bestehenden Rahmen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) und dem neuen Status des „Trust and Check Trader“ unterschieden. Letzterer soll vertrauenswürdigen Händlern vereinfachte Verfahren ermöglichen.

Die Mitgliedstaaten verfügen über einen Zeitraum von 12 Monaten, um die Vorgaben der Reform vollständig umzusetzen. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können sanktioniert werden; bei wiederholten Fehltritten sind Geldbußen von bis zu 6 Prozent des jährlichen Einfuhrwerts möglich.

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Finanzielle Anpassungen und neue Gebührenstrukturen

Die steuerliche Behandlung von Kleinsendungen wurde bereits in den vergangenen Monaten verschärft. Die zuvor geltende Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Drittstaaten war bereits im Dezember 2025 abgeschafft worden.

Seit dem 1. Juli 2026 wird zudem ein Übergangszoll in Höhe von 3 EUR pro Warenkategorie für Sendungen unter einem Warenwert von 150 EUR erhoben. Diese Regelung soll bis Juli 2028 Bestand haben, bevor reguläre Zollsätze greifen.

Zusätzlich führt die EU-Kommission eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Direktsendungen an Verbraucher ein. Die Erhebung durch die Mitgliedstaaten soll spätestens am 1. November 2026 beginnen. Während die genaue Höhe der Gebühr noch per delegiertem Rechtsakt festgelegt werden muss, ist eine regelmäßige Überprüfung des Betrags alle zwei Jahre vorgesehen.

EU-Kommissar Šef?ovi? bezeichnete die Reformmaßnahmen als strategische Notwendigkeit, um den Herausforderungen des modernen Handels gerecht zu werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass die neuen Regelungen einen verstärkten Anreiz für Unternehmen schaffen, Einfuhren künftig über Lager innerhalb der Europäischen Union zu bündeln.

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