EU-Wohnraumverordnung: Bundesrat rügt am 16. Oktober fehlende Zuständigkeit
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 10:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 eine Subsidiaritätsrüge gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für erschwinglichen Wohnraum übermittelt.
Die Länderkammer stellt sich damit formell gegen die europäische Initiative und argumentiert, dass der Europäischen Union in diesem Bereich keine Regelungskompetenz zustehe. Die Gestaltung der Wohnungspolitik falle nach Auffassung der Bundesländer vielmehr ausschließlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten.
Länder sehen Verstoß gegen Zuständigkeiten und drohende Bürokratie
In seiner Begründung der Rüge stellte der Bundesrat fest, dass der Entwurf der Europäischen Kommission weder mit dem Subsidiaritätsprinzip noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehe. Über den formellen Einwand auf europäischer Ebene hinaus übermittelte die Länderkammer am selben Tag eine Stellungnahme an die Bundesregierung, um die deutsche Position für die anstehenden Verhandlungen auf Unionsebene festzulegen.
Darin verwiesen die Länder auf funktionierende und erprobte Instrumente innerhalb der Bundesrepublik, darunter insbesondere die landesrechtlichen Zweckentfremdungsgesetze.
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Die Einführung europäischer Vorgaben bringe aus Sicht des Bundesrates zusätzliche administrative Hürden mit sich, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Wohnraumversorgung zu stiften. Zudem bestehe das Risiko, dass der damit verbundene bürokratische Aufwand vor allem kleinere Kommunen organisatorisch und finanziell überfordere.
Pläne der Europäischen Kommission für Gebiete mit Wohnungsdruck
Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnungsrahmen zielt darauf ab, ein unionsweit einheitliches Verfahren zur Identifizierung von Regionen mit akutem Wohnungsdruck einzuführen. Auf dieser Grundlage soll den zuständigen Behörden auf nationaler und lokaler Ebene ein regulatorisches Instrumentarium an die Hand gegeben werden, um Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt einzudämmen.
Vorgesehen ist nach dem Kommissionsentwurf, dass Verwaltungen gezielte Schritte gegen das Überhandnehmen von Kurzzeitvermietungen, die Ausbreitung von Zweitwohnsitzen sowie gegen langfristigen Immobilienleerstand ergreifen dürfen.
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Voraussetzung für die Anwendung dieser Maßnahmen soll der Nachweis sein, dass in dem jeweiligen Gebiet eine anhaltende Anspannung des Wohnungsmarkts vorliegt. Durch den Vorstoß des Bundesrates muss sich die Europäische Kommission nun im Rahmen des Subsidiaritätsverfahrens erneut mit den Kompetenzgrenzen ihres Vorhabens auseinandersetzen.
