EU-Wiederherstellungsverordnung, Gutachten

EU-Wiederherstellungsverordnung: Gutachten warnt vor Bewirtschaftungsverboten

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Rechtsgutachten sieht durch die EU-Wiederherstellungsverordnung erhebliche Eingriffe in Land- und Forstwirtschaft; der NABU widerspricht.

EU-Wiederherstellungsverordnung: Verbände warnen vor Bewirtschaftungsauflagen
Weite, neblige Agrarlandschaft mit einem Übergang zwischen bewirtschaftetem Wald und Brachland unter einem grauen Himmel. Illustration mit AI erstellt.

In der Debatte um die ökologische Umgestaltung der europäischen Landschaftspflege zeichnet sich ein juristischer Konflikt ab. In einem am 8. September 2026 in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten warnen der Deutsche Bauernverband (DBV), die AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst vor erheblichen rechtlichen Unsicherheiten durch die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO).

Die von der Kanzlei HSA Rechtsanwälte erstellte Expertise sieht die Gefahr weitreichender ordnungsrechtlicher Beschränkungen für die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Gutachten rügt drohende Bewirtschaftungsverbote und mangelnde Flexibilität

Das von Dr. Konrad Asemissen verfasste Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Verordnung die bisher zugesagte Freiwilligkeit bei Naturschutzmaßnahmen massiv gefährden könnte.

Den Analysen zufolge drohen den betroffenen Betrieben starre ordnungsrechtliche Vorgaben, die den Handlungsspielraum der Eigentümer und Bewirtschafter erheblich einschränken würden. Ein zentraler Kritikpunkt der Juristen betrifft die mangelnde Transparenz sowie die Verwendung statischer Lebensraumtypen.

Diese Orientierung an unbeweglichen Kategorien werde laut dem Gutachten der Dynamik des Klimawandels nicht gerecht. Es fehle an notwendigen Anpassungsmechanismen, um auf die sich verändernden klimatischen Bedingungen in der Fläche adäquat zu reagieren.

Die Verbände argumentieren, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form eine rechtliche Grundlage schaffe, die statt auf Kooperation verstärkt auf staatliche Eingriffe in die Flächenbewirtschaftung setze.

Wirtschaftsvertreter fordern sofortigen Umsetzungsstopp

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Die Spitzenvertreter der betroffenen Verbände reagierten mit deutlichen Forderungen auf die juristischen Befunde. DBV-Präsident Joachim Rukwied sprach sich für einen sofortigen Umsetzungsstopp der EU-Wiederherstellungsverordnung aus. Er betonte die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinien, um die Interessen der Landwirtschaft mit den ökologischen Zielen in Einklang zu bringen, ohne die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu gefährden.

Unterstützung erhält diese Position von AGDW-Präsident Bitter, der die Verordnung als fachlich verfehlt bezeichnete. Nach seiner Einschätzung könnte die Flächenkulisse, die unter die strengen Vorgaben der Verordnung fällt, um mindestens 1 Mio. Hektar erweitert werden. Dies würde einen massiven Eingriff in die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung bedeuten und die Planbarkeit für Waldeigentümer über Jahrzehnte hinweg erschweren.

Regionale Auswirkungen und ökologische Gegenpositionen

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Wie gravierend die Folgen lokal ausfallen könnten, verdeutlicht das Gutachten am Beispiel Baden-Württembergs. Den Berechnungen der Experten zufolge wäre in diesem Bundesland potenziell die Hälfte der gesamten Landesfläche von Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffen, die aus der WVO resultieren. Diese Dimension unterstreicht die Sorge der Verbände vor einem tiefgreifenden Strukturwandel durch europäische Regulierung.

Die Einschätzung der Agrar- und Forstwirtschaft stößt jedoch auf Widerspruch vonseiten der Umweltschutzorganisationen. Der NABU wies die in dem Gutachten geäußerten Warnungen zurück und bezeichnete diese als spekulativ. Die Naturschützer sehen in der Verordnung ein notwendiges Instrument, um den Verlust an Biodiversität in Europa zu stoppen.

Trotz dieses Widerspruchs bleiben die Verbände bei ihrer Forderung nach einer Revision der Verordnung, um die rechtliche Sicherheit für die Bewirtschafter wiederherzustellen und den Fokus zurück auf kooperative Ansätze zu lenken.

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