EU-Verpackungsverordnung, Regeln

EU-Verpackungsverordnung: Neue Regeln für E-Commerce ab August

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 21:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 12. August 2026 gelten verschärfte EU-Verpackungsregeln. Onlinehändler brauchen in jedem Mitgliedsland einen Bevollmächtigten, sonst drohen Bußgelder bis 200.000 Euro.

EU-Verpackungsverordnung: Neue Pflichten für Onlinehändler ab August 2026
Überforderter Onlinehändler an einem Schreibtisch mit zahlreichen Versandkartons und Dokumenten in einem Home-Office. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 12. August 2026 tritt die weitgehende Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) in Kraft. Damit verschärfen sich die regulatorischen Anforderungen für Akteure im E-Commerce erheblich. Eine zentrale Neuerung der Verordnung, die bereits seit Februar 2025 offiziell in Kraft ist, stellt kleine Onlinehändler vor wachsende bürokratische Hürden: In jedem EU-Mitgliedstaat, in den Waren versendet werden, muss künftig ein lokaler Bevollmächtigter benannt werden. Eine Bagatellgrenze für Kleinstmengen sieht die Regelung nicht vor.

Massive Kostensteigerungen und drohende Bußgelder

Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser neuen Compliance-Pflichten werden nach Einschätzung von Branchenvertretern erheblich sein. Laut dem Händlerbund belaufen sich die Kosten für die Benennung eines Bevollmächtigten pro Land und Jahr auf mehrere hundert Euro. Da diese Gebühr für jeden einzelnen EU-Staat fällig wird, in den ein Shop liefert, summieren sich die Ausgaben für grenzüberschreitend tätige Anbieter schnell auf beträchtliche Beträge.

Neben den laufenden Kosten erhöht die PPWR-Verordnung auch das finanzielle Risiko bei Verstößen. Die zuständigen Behörden können Bußgelder in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro verhängen. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Kosten für die Einhaltung der neuen Regeln insbesondere bei kleinen Händlern, die nur geringe Stückzahlen ins Ausland versenden, den gesamten Gewinn aus diesen Verkäufen aufzehren können. Insgesamt ergeben sich für den E-Commerce allein im laufenden Jahr 2026 schätzungsweise 14 bis 15 unterschiedliche rechtliche Änderungen, die Unternehmen umsetzen müssen.

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Marktrückzug als Reaktion auf bürokratische Lasten

Erste betroffene Unternehmer ziehen bereits Konsequenzen aus der neuen Rechtslage. Ein konkretes Beispiel ist der Gameboy-Händler André Preidel, der einen monatlichen Umsatz zwischen 10.000 und 15.000 Euro erwirtschaftet. Da etwa 20 Prozent seines Geschäftsvolumens auf das EU-Ausland entfallen, sieht er sich durch die PPWR-Verordnung gezwungen, den europaweiten Versand einzustellen. Die administrativen und finanziellen Anforderungen stehen für kleinere Betriebe oft in keinem Verhältnis zum Ertrag aus den internationalen Verkäufen.

Die IHK Oberfranken kritisierte in diesem Zusammenhang die mangelnde Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe. Auch die österreichische Wirtschaftskammer (WKÖ) äußerte Bedenken und warnte vor den erheblichen administrativen Hürden, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Verordnung auferlegt würden.

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Langfristige Anforderungen an Verpackung und Recycling

Die Benennung von Bevollmächtigten ist nur ein Teil der umfassenden Neuregelung des Verpackungsrechts. Die PPWR-Verordnung sieht für die kommenden Jahre weitere strikte Vorgaben vor. Ab dem Jahr 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent recycelbar sein, was der sogenannten Klasse C entspricht. Zudem wird die Leerraumquote für Versandverpackungen auf maximal 50 Prozent begrenzt, um unnötigen Materialverbrauch zu vermeiden.

Auch bei der Wiederverwendung setzt die EU ambitionierte Ziele: Bis zum Jahr 2030 soll eine Quote von 40 Prozent erreicht werden, die bis zum Jahr 2040 auf 70 Prozent steigen soll. Zudem wird ab August 2028 eine spezifische Kennzeichnungspflicht für Verpackungen gelten. Diese langfristigen Vorgaben zwingen Hersteller, Händler und Betreiber von Online-Shops zu einer tiefgreifenden Umstellung ihrer Logistik- und Verpackungsprozesse.

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