EU-Steuerreform, Milliarden

EU-Steuerreform: 8 Milliarden Euro Entlastung für KMU geplant

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 10:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue degressive AfA, erweiterter IAB und EU-Steuerreform setzen Anreize für Unternehmensinvestitionen. Gerichtsurteile bringen Klarheit.

Steuerliche Neuerungen: Degressive AfA, IAB und EU-Reform im Überblick
Nahaufnahme eines Solarpark-Moduls mit unscharfen Finanzdokumenten und einem Taschenrechner im Vordergrund, der Investitionen und Steuerplanung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rückkehr zur degressiven AfA

Ein zentraler Baustein für betriebliche Investitionen ist die Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA). Für Neuinvestitionen ab Juli 2025 können Unternehmen Anschaffungskosten in den ersten Jahren stärker steuerlich geltend machen als bei der linearen Abschreibung.

Besonders attraktiv: Für Elektrofahrzeuge ist eine AfA von bis zu 75 Prozent vorgesehen. Ergänzt wird das durch Wahlrechte bei der steuerlichen Behandlung, über die Experten wie Uwe Jüttner in Fachseminaren informieren.

Dr. Benedikt Hüffer, Präsident der IHK Nord Westfalen, bezeichnet die Konjunkturpakete als „ausgewogene Mischung". Neben der degressiven AfA umfassen sie die Ausweitung des Verlustrücktrags und verstärkte Forschungsförderung.

Investitionsabzugsbetrag am Praxisbeispiel

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bleibt ein bewährtes Instrument zur Steueroptimierung. Er erlaubt, künftige Investitionskosten bereits vorab gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Anzeige

Viele Unternehmer verschenken jedes Jahr hunderte Euro ans Finanzamt, weil sie die Möglichkeiten bei Abschreibungen nicht voll ausschöpfen. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie von der degressiven AfA profitieren und Ihre Liquidität verbessern. Kostenlosen Abschreibungs-Leitfaden jetzt herunterladen

Ein aktuelles Beispiel: der Solarpark Ensfeld. Das Projekt zwischen Wirsol, Energy Global Invest und Hellgrün Energie umfasst 7,6 Megawatt Leistung und soll jährlich rund 8 Gigawattstunden Strom produzieren. Baustart war Februar 2026, der Netzanschluss ist für Oktober 2026 geplant.

Durch den IAB und den Einsatz von Batteriespeichern (5 Megawattstunden Kapazität) wird das Projekt für Investoren besonders attraktiv.

EU-Steuerreform: Milliardenentlastung geplant

Am 24. Juni 2026 legte die EU-Kommission das „Tax Simplification Package" vor. Ziel: Bürokratie abbauen und Unternehmen jährlich rund 8 Milliarden Euro sparen.

Anzeige

Der Investitionsabzugsbetrag kann Ihre Steuerlast erheblich senken, doch bei der praktischen Anwendung lauern oft teure Fallstricke. Ein kostenloser Experten-Report beantwortet die wichtigsten Zweifelsfragen und zeigt, wie Sie finanzielle Mittel für Ihre Investitionen freisetzen. Gratis-Report zum Investitionsabzugsbetrag sichern

Kernpunkt ist ein Sofortabzug für Forschung und Entwicklung (F&E), der ab 2032 greifen soll. Zudem bringt das Paket Erleichterungen bei der Quellensteuerbefreiung für Zinsen, Lizenzen und Dividenden.

Erste Umsetzungen sind bis 2028 geplant. Bestimmte Vereinfachungen bei Mindestbeteiligungsanforderungen sollen erst bis 2037 vollständig realisiert sein. Kritiker warnen vor einem „Zwei-Klassen-Steuerrecht": KMU könnten von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen werden, während die Zinsschranke künftig primär konzernintern greifen soll.

Aktuelle Rechtsprechung: Klarheit bei Einmalzahlungen

Das Finanzgericht Münster entschied: Eine Einmalzahlung für einen Bergschadensverzicht ist sofort als Ertrag zu erfassen. Eine Verteilung über einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) wurde abgelehnt. Die Zahlung stelle das Entgelt für einen einmaligen Rechtsakt dar, so das Gericht.

Für Konzernstrukturen bedeutsam ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. April 2026. Der BFH begrenzte die Konzernklausel bei der Grunderwerbsteuer. Eine Gruppe natürlicher Personen sei kein herrschendes Unternehmen im Sinne des Gesetzes. Steuervergünstigungen für konzerninterne Umstrukturierungen setzen einen rechtlich selbstständigen Rechtsträger voraus.

Erbschaftsteuer: Unsicherheit bleibt

Die Rechtslage bei der Erbschaftsteuer bleibt komplex. Der BFH bestätigte Ende 2025 die zulässige Rückwirkung bestimmter Regelungen. Doch laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und politische Diskussionen sorgen weiter für Unsicherheit bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Immobilien.

Experten raten zu frühzeitiger Planung unter Ausnutzung bestehender Freibeträge und Verschonungsabschläge.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69742536 |