EU-Mobilitätspaket, Digitale

EU-Mobilitätspaket ab Juli: Digitale Tachografen für leichte Lkw

01.07.2026 - 12:04:46 | boerse-global.de

Verschärfte EU-Regeln verlangen ab sofort digitale Tachografen in leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 Tonnen.

EU-Mobilitätspaket: Neue Tachografenpflicht für Transporter ab Juli 2026
EU-Mobilitätspaket - Ein weißer Transporter mit einem digitalen Tachografen auf dem Armaturenbrett, geparkt an einer Laderampe. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 greifen die verschärften Regeln des EU-Mobilitätspakets. Leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen müssen im grenzüberschreitenden Verkehr jetzt mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Besonders betroffen sind Transporter und leichte Lkw zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen – sie waren bisher oft von der Aufzeichnungspflicht befreit.

Intelligente Tachografen der zweiten Generation

Die neuen Vorschriften verlangen den Einbau von Smart Tacho G2V2. Diese Geräte erfassen Lenk- und Ruhezeiten lückenlos. Ziel der EU: faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit auf den Straßen.

Die Daten der Fahrerkarten müssen alle 28 Tage heruntergeladen werden, der Massenspeicher im Tachografen alle 90 Tage. Dienstleister wie LapID bieten bereits Schulungsmodule an. Telematik-Plattformen wie Geotab helfen bei der automatisierten Datenverwaltung.

Strenge Regeln für Lenk- und Ruhezeiten

Für Fahrer leichter Nutzfahrzeuge gelten jetzt die EU-weiten Standards:

  • Tägliche Lenkzeit: maximal neun Stunden (zweimal pro Woche zehn Stunden erlaubt)
  • Wochenlenkzeit: maximal 56 Stunden
  • Zwei-Wochen-Limit: 90 Stunden
  • Pause nach 4,5 Stunden: mindestens 45 Minuten
  • Tägliche Ruhezeit: mindestens elf Stunden
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Zur Erfassung ist eine persönliche Fahrerkarte nötig. Verstöße können teuer werden. In Deutschland drohen Bußgelder bis zu 1.500 Euro. In Frankreich sind laut Fachmedien sogar bis zu 30.000 Euro möglich. Auch Fahrzeugstilllegungen sind nicht ausgeschlossen.

Ausnahmen für Handwerk und Werkverkehr

Nicht alle Betriebe sind betroffen. Handwerker bleiben unter bestimmten Bedingungen von der Tachografenpflicht befreit: Das Fahrzeug darf maximal 7,5 Tonnen wiegen und muss im 100-Kilometer-Radius um den Betriebssitz für Material oder Ausrüstung genutzt werden. Auch der reine Werkverkehr kann ausgenommen sein.

Überraschend hart trifft die Regelung den gewerblichen Pferdetransport. Wer zwei Pferde gewerblich über die Grenze bringt, braucht ab 2,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber. Der Pferdesport fordert deshalb eine klare Trennung zwischen gewerblichen und privaten Transporten.

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Neue Assistenzpflicht für Wohnmobile

Parallel zur Tachografenregelung gelten ab heute auch neue Sicherheitsvorschriften für Wohnmobile. Die GSR-II-Verordnung schreibt für Neufahrzeuge bis 3,5 Tonnen serienmäßig vor:

  • Notbrems- und Spurhalteassistent
  • Müdigkeitswarner
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrkamera
  • Vorrichtung für Alkohol-Wegfahrsperre

Die Hersteller geben die Mehrkosten an die Kunden weiter. Bestandsfahrzeuge mit Tageszulassung sind von der Pflicht ausgenommen – sie könnten daher preislich attraktiver bleiben.

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