EU-Maschinenverordnung, Euro

EU-Maschinenverordnung: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld bei Verstößen

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld und ein Jahr Haft. Die Maschinenverordnung gilt ab Januar 2027.

EU-Maschinenverordnung: Deutschland legt Bußgelder und Haftstrafen fest
Leere, moderne Industriehalle mit stillstehenden Maschinen in einer Fabrik bei Dämmerlicht. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Näherrücken der vollständigen Anwendung der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 am 20. Januar 2027 konkretisieren sich die rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen.

Während die Verordnung Cybersicherheit erstmals als integralen Bestandteil der Konformitätsbewertung für Maschinen vorschreibt, hat die Bundesrepublik Deutschland nun den Rahmen für Sanktionen festgelegt. Das deutsche Durchführungsgesetz sieht bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen gegen die neuen Sicherheitsvorgaben Geldbußen von bis zu 100.000 Euro sowie Haftstrafen von bis zu einem Jahr vor.

Verbindliche Vorgaben für Software und KI-Systeme

Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/42/EG und weitet die Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure erheblich aus. Im Fokus stehen dabei Risiken, die durch die zunehmende Vernetzung und den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) entstehen. Gemäß Anhang III der Verordnung sind Hersteller verpflichtet, umfassende Risikobeurteilungen durchzuführen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz vor Korrumpierung (Abschnitt 1.1.9) sowie der Abwehr von Cyberangriffen (Abschnitt 1.2.1). Für KI-Systeme, die ein selbstentwickelndes Verhalten aufweisen, schreibt die EU-Kommission zudem eine Konformitätsbewertung durch unabhängige Dritte vor. Zur technischen Umsetzung gelten Normen wie die IEC 62443, ISO 27005 sowie die ISO 12100 als maßgebliche Referenzpunkte.

Überschneidungen mit dem Cyber Resilience Act

Parallel zur Maschinenverordnung greifen bereits erste Bestimmungen des Cyber Resilience Act (CRA). Seit dem 11. September 2026 gelten für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen spezifische Meldepflichten.

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Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen über die ENISA Single Reporting Platform gemeldet werden. In Deutschland ist der CERT-Bund im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der zuständige Empfänger.

Die Fristen für diese Meldungen sind eng gesteckt: Eine erste Frühwarnung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, gefolgt von einer detaillierten Bewertung innerhalb von 72 Stunden.

Ab dem 11. Dezember 2027 werden zudem die übrigen Pflichten des CRA wirksam. Diese verpflichten Hersteller dazu, ihre Produkte über den gesamten Lebenszyklus – mindestens jedoch für fünf Jahre – vor Schwachstellen zu schützen. Das Inverkehrbringen von Produkten mit bekannten Sicherheitslücken ist dann untersagt.

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Herausforderungen für den Maschinenbau

Die Branche steht vor erheblichen operativen Herausforderungen. Experten wie Maximilian Moser vom VDMA e.V. weisen darauf hin, dass Themen wie Security-Risikoanalysen und das Management von Software-Stücklisten (Software Bill of Materials, SBOM) im Maschinenbau massiv an Bedeutung gewinnen.

Jan Wendenburg, Geschäftsführer von Onekey, gab zu bedenken, dass die Markteinführungszeiten unter den neuen Anforderungen leiden könnten. Ohne automatisierte Analyse- und Prüfroutinen seien die Vorgaben kaum abzubilden, wobei industrielle Steuerungen als besonders gefährdet gelten.

Besonders komplex gestaltet sich die Situation bei langlebigen Investitionsgütern. Florian Wahler von Uhlmann Pac-Systeme erläuterte, dass Verpackungsmaschinen im Pharmaumfeld oft 15 bis 20 Jahre im Einsatz seien. Cybersecurity müsse daher fester Bestandteil des Standarddesigns werden. Er verwies auf Konzepte wie "Defense in Depth" mit Netzsegmentierung und kontrollierten Remote-Zugriffen.

Die EU-Mitgliedstaaten sind nun angehalten, ihre nationalen Sanktionsvorschriften zur Maschinenverordnung bis zum 20. Oktober 2026 final zu erlassen, um die rechtzeitige Umsetzung der unionsweiten Vorgaben sicherzustellen.

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