EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Frist um neun Monate
07.06.2026 - 14:37:09 | boerse-global.de
Statt bis zum 7. Juni 2026 soll die nationale Regelung nun erst Anfang 2027 kommen. Konkrete Berichtspflichten für Unternehmen sind sogar erst ab Juni 2028 geplant.
Damit bleibt Deutschland beim Gender Pay Gap weit hinter dem EU-Durchschnitt zurück: 15,6 Prozent betrug die Lohnlücke 2024, während der EU-Schnitt bei 11,1 Prozent lag. Die EU-Kommission könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
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Für private Arbeitgeber gilt vorerst das bestehende Entgelttransparenzgesetz – allerdings muss es im Sinne der EU-Richtlinie ausgelegt werden. Öffentliche Arbeitgeber sind dagegen direkt an die europäischen Vorgaben gebunden. Beschäftigte können ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bereits jetzt aus EU-Recht ableiten, wie das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2025 bestätigte.
Die Richtlinie sieht unter anderem vor: Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen detaillierte Entgeltberichte erstellen und analytische Stellenbewertungen einführen.
Mindestlohn und Minijobs steigen
Seit Jahresbeginn 2026 gelten neue Regeln für geringfügig Beschäftigte. Der Mindestlohn kletterte auf 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze liegt jetzt bei 603 Euro monatlich. Der Midijob-Übergangsbereich reicht von 603,01 bis 2.000 Euro.
Zum 1. Juli 2026 kommt eine wichtige Neuerung: Minijobber, die sich einmal von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diesen Schritt nicht rückgängig machen. Die Entscheidung ist dann endgültig. Wer einzahlt, baut sich dagegen Rentenansprüche auf – der Eigenanteil liegt bei 603 Euro Verdienst bei rund 21,70 Euro. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent.
Gleichzeitig plant die Regierung eine Mehrbelastung für Arbeitgeber: Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs soll von 13 auf 17,5 Prozent steigen. Private Haushalte sind davon ausgenommen.
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Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Rentner
Mehrere steuerliche Eckwerte wurden 2026 angepasst, um die kalte Progression abzufedern. Der Grundfreibetrag stieg auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro. Das Kindergeld liegt bei 259 Euro monatlich pro Kind. Pendler profitieren von einer einheitlichen Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die sogenannte Aktivrente: Seit dem 1. Januar 2026 können Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag ergibt sich ein steuerfreies Gesamteinkommen von bis zu 36.348 Euro pro Jahr.
Für Neurentner des Jahres 2026 bleibt zudem eine Bruttorente von bis zu 1.452 Euro monatlich steuerfrei. Der Besteuerungsanteil liegt für diesen Jahrgang bei 84 Prozent.
Pflegereform und Teilarbeitsunfähigkeit geplant
Im Sozialversicherungsbereich stehen weitreichende Änderungen bevor. Gesundheitsministerin Nina Warken legte Pläne für eine Pflegereform vor, die ab 2027 greifen soll. Kernpunkt: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung soll auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (77.400 Euro im Jahr 2026) angehoben werden. Für rund sechs Millionen Gutverdiener bedeutet das deutliche Mehrkosten. Zudem steigt der Beitragssatz für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 4,2 auf 4,3 Prozent.
Ein weiterer Reformpunkt: die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit ab 2027. Das Modell orientiert sich an schwedischen Regelungen und ermöglicht eine abgestufte Rückkehr in den Beruf – mit 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt weiter, danach erhalten Versicherte ein anteiliges Gehalt plus Teilkrankengeld.
Rentenbeiträge steigen trotz Generationenkapital
Trotz des sogenannten Generationenkapitals, das ab 2026 mit jährlich 12 Milliarden Euro dotiert wird, prognostiziert die Bundesregierung steigende Rentenbeiträge. Grund ist eine schrumpfende Nachhaltigkeitsrücklage. Der Beitragssatz soll 2028 erstmals auf 19,9 Prozent und 2029 auf 20,0 Prozent steigen. Für einen Durchschnittsverdiener mit rund 51.944 Euro Jahreseinkommen bedeutet das eine Netto-Einbuße von etwa 510 Euro pro Jahr.
Zum 1. Juli 2026 wird zudem das Bürgergeld reformiert und in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. Die bisherige Karenzzeit für Vermögen entfällt, die Freibeträge werden künftig stärker vom Lebensalter der Bezieher abhängig gemacht.
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