EU-Assistenzsysteme: 1.000–3.000 Euro Mehrkosten für Neufahrzeuge
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 16:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit Juni 2026 gelten verschärfte technische Vorgaben für Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen. Parallel dazu tritt heute eine neue EU-Verordnung in Kraft, die zahlreiche Assistenzsysteme für Neufahrzeuge vorschreibt.
Neue Sicherheitsstandards für Tankflaschen
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 schließt seit dem 8. Juni eine regulatorische Lücke. Während klassische Tauschflaschen unverändert bleiben, müssen fest verbaute Tankflaschen nun spezifische Sicherheitsmerkmale erfüllen.
Die zentralen Anforderungen: Eine werkzeuglose Fixierung der Behälter im Fahrzeug und ein Außenfüllanschluss mit Sicherheitskupplung. Die Füllleitung darf nicht durch den bewohnten Innenraum führen, erklärt ein Sprecher des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG). Zudem gilt ein Mindestabstand von 500 Millimetern zu Fenstern, Lüftungsöffnungen oder Abgasaustritten.
Technische Schutzvorrichtungen wie ein Sicherheitsventil und ein automatischer Füllstopp bei 80 Prozent sind Pflicht. Die Prüffrist für diese Systeme beträgt zehn Jahre. Trotz der neuen Standards bleibt die Befüllung an öffentlichen Tankstellen in Deutschland weiterhin verboten. Die Kombination mit anderen Gasquellen ist zwar erlaubt, die Gasentnahme darf aber nur aus einem System gleichzeitig erfolgen.
EU-Pflicht für Assistenzsysteme verteuert Neuzulassungen
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Seit heute müssen alle neu zugelassenen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen ein umfangreiches Paket an Sicherheitssystemen mitbringen. Die Vorgaben stammen aus der EU-General Safety Regulation (GSR II).
Zu den Pflichtsystemen gehören Notbrems- und Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeitswarner und Reifendruckkontrolle. Auch Rückfahrassistenten, Ablenkungswarner und eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren sind nun Standard. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kommen Totwinkel-Assistenten und Anfahrinformationssysteme hinzu.
Branchenexperten rechnen mit Kostenaufschlägen zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Fahrzeug. Für bereits zugelassene Wohnmobile gilt Bestandsschutz – eine Nachrüstung ist nicht nötig. Wer ein Basisfahrzeug selbst zum Wohnmobil ausbaut, muss sicherstellen, dass es bei der Erstzulassung nach dem Stichtag bereits die vorgeschriebenen Systeme besitzt.
Zuladung als knifflige Herausforderung
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Doch nicht nur die Technik bereitet Kopfzerbrechen. Eine aktuelle ADAC-Untersuchung zeigt, wie schnell Wohnmobile an ihre Gewichtsgrenzen stoßen. Für eine vierköpfige Familie mit Standardgepäck errechneten die Tester eine notwendige Zuladung von rund 475 Kilogramm.
Das Problem: Sonderausstattungen erhöhen das Leergewicht ab Werk bereits um bis zu 200 Kilogramm. Besonders Fahrzeuge in der 3,5-Tonnen-Klasse geraten so schnell an ihre rechtlichen Grenzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder – in Extremfällen bis zu 5.000 Euro. Interessant: Kleinere Campingbusse bieten laut den Testern oft höhere Zuladungsreserven als voll ausgestattete Wohnmobile.
