ESRS 2.0: EU reduziert Nachhaltsberichte um 60 Prozent
04.06.2026 - 12:18:24 | boerse-global.deJuni den Entwurf für die neuen ESRS 2.0 (European Sustainability Reporting Standards) vorgelegt. Die Reform soll Unternehmen massiv entlasten – durch weniger Pflichtangaben und längere Übergangsfristen.
Deutlicher Bürokratieabbau geplant
Der neue Entwurf sieht eine Reduzierung der Pflichtangaben um 60 Prozent vor. Bei bestimmten Datenpunkten liegt der Rückgang sogar bei über 70 Prozent. Die Folge: Die Compliance-Kosten für Unternehmen sollen um mehr als ein Drittel sinken.
Die Reform ist Teil eines umfassenden „Omnibus-Pakets" zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie. Herzstück ist die sogenannte „Stop-the-Clock"-Richtlinie: Unternehmen der zweiten und dritten CSRD-Welle erhalten einen Aufschub von zwei Jahren.
Die CSRD-Reform verspricht zwar Entlastung, doch die grundlegende Komplexität der neuen EU-Vorgaben bleibt für viele Betriebe eine Herausforderung. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Sorgfaltspflichten rechtssicher zu erfüllen. EU-Entwaldungsverordnung: So erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten ohne Aufwand
Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die Pläne grundsätzlich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt jedoch, dass die Entlastung für einzelne Branchen – etwa die Versicherer – geringer ausfallen könnte als erhofft. Die grundlegende Komplexität der Berichtsstrukturen bleibe bestehen.
Unternehmen stellen sich frühzeitig auf
Einige Firmen gehen bereits voran. Der Holzwerkstoffhersteller Homann Holzwerkstoffe veröffentlichte am 2. Juni seinen fünften freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht und wendet dabei erste Elemente der ESRS-Reform an. Das Unternehmen meldet eine Reduzierung der CO?-Emissionen (Scope 1 und 2) um 42 Prozent seit 2020 und hat die Zahl seiner Nachhaltigkeitsangaben von 20 auf 12 verringert. Die verpflichtende CSRD-Berichterstattung beginnt für solche Unternehmen 2027.
Aufsichtsbehörden bleiben streng
Während die EU die Berichtspflichten vereinfacht, halten die Finanzaufsichtsbehörden am Kurs fest. Die Europäische Zentralbank (EZB) verhängte im Februar 2026 ein Bußgeld von 7,55 Millionen Euro gegen die Crédit Agricole wegen Mängeln im Klimarisikomanagement. Bereits im November 2025 hatte die EZB die spanische Abanca mit 187.650 Euro belegt. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betont, dass die Einhaltung der ESG-Vorgaben weiterhin zu den Aufsichtsprioritäten zählt.
Nationale Initiativen und weitere Regulierungen
Parallel zu den europäischen Reformen hat das Bundeskabinett am 3. Juni ein 12-Punkte-Aktionsprogramm für die Kreislaufwirtschaft beschlossen. Das Programm stellt bis 2029 rund 260 Millionen Euro bereit, bis 2030 steigt die Gesamtförderung auf 565 Millionen Euro. Geplant sind unter anderem digitale Produktpässe, ein neues Textilgesetz und ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten.
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisieren die Maßnahmen als zu wenig ambitioniert. Der WWF bemängelt das Fehlen verbindlicher Ziele zur Reduzierung des Primärrohstoffverbrauchs.
Weitere Fristen rücken näher
Deutschland droht die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu verpassen. Die Frist endet am 7. Juni – doch interne Regierungsstreitigkeiten blockieren das Vorhaben. Die EU-Kommission bereitet zudem einen „Tax Omnibus" vor, der am 24. Juni erwartet wird und verschiedene Steuerrichtlinien vereinfachen soll. Das Ziel: jährliche Bürokratiekosten von sieben Milliarden Euro einsparen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem die aktive Berichtspflicht für den CO?-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die ersten formalen Erklärungen müssen bis zum 30. September 2027 eingereicht werden. Neu eingeführt wurde auch das Public Country-by-Country Reporting (pCbCR) zur Steigerung der Steuertransparenz. Zwar ist keine verpflichtende externe Prüfung vorgeschrieben, die Geschäftsführung trägt jedoch die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.
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