ESG-Reform: Kommission kappt Berichtspflicht für 90% der Firmen
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 12:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Es bringt die größte Entlastungswelle für Unternehmen seit Jahren.
Die neue Regelung kappt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv. Statt wie bisher müssen Firmen künftig erst ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz berichten. Die alte Grenze lag bei 50 Millionen Euro. Das dürfte viele Betriebe freuen.
Weniger Daten, weniger Kosten
Die überarbeiteten ESRS-Standards senken die verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent. Bei den Gesamtdatenpunkten sind es sogar mehr als 70 Prozent. Die Berichtskosten pro Unternehmen sollen dadurch um durchschnittlich 30 Prozent sinken.
Für kleinere Betriebe gibt es einen freiwilligen Standard. Banken, Investoren und große Geschäftskunden fordern zunehmend Nachhaltigkeitsdaten aus der Lieferkette. Der freiwillige Rahmen soll KMU helfen, diese Daten zu liefern – ohne bürokratischen Zwang.
Wer ist noch betroffen?
Schätzungen zufolge sind nur noch 4.000 bis 6.000 Unternehmen direkt von der CSRD betroffen. Rund 90 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen fallen raus. Bei der Lieferkettenrichtlinie CSDDD sind es etwa 70 Prozent.
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Die Entlastung trifft vor allem den Mittelstand. Viele Betriebe hatten monatelang über die neue Bürokratie geklagt. Die EU-Kommission scheint die Kritik ernst genommen zu haben.
Zeitplan und weitere Schritte
Ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten die neuen Vorgaben. Die Mitgliedstaaten müssen die CSRD bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Für die CSDDD endet die Frist am 26. Juli 2027 – die Richtlinie ist seit dem 18. März 2026 in Kraft.
Parallel arbeitet die EU an weiteren Vereinfachungen. Die ESMA hat eine Konsultation zur EU-Taxonomie gestartet. Sie läuft noch bis zum 12. August 2026. Der Rat der EU einigte sich zudem Ende Juni auf eine Position zur Offenlegungsverordnung SFDR.
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Uneinheitliches Bild bei anderen Richtlinien
Während die Harmonisierung voranschreitet, hapert es anderswo. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Österreich, haben die Frist zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie im Juni verstreichen lassen. Italien und Litauen haben die Vorgaben dagegen termingerecht umgesetzt.
Die Frage bleibt: Wie schnell setzen die übrigen Länder nach?
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