Betriebsärzte, Rechte

ePA-Zugriff: Betriebsärzte erhalten Rechte ohne Patienteneinwilligung

01.07.2026 - 06:15:25 | boerse-global.de

Das Bundeskabinett plant im Juli 2026 eine Neuregelung, die Betriebsärzten den Zugriff auf die ePA per Opt-out ermöglicht.

GeDIG: Neue Zugriffsrechte für Betriebsärzte auf die ePA geplant
Betriebsärzte - Eine Hand hält ein Tablet mit einer digitalen Patientenakte, im Hintergrund verschwommen ein Büro oder eine Klinik. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundeskabinett entscheidet voraussichtlich Mitte Juli 2026 über eine grundlegende Neuregelung der Zugriffsrechte für Betriebsärzte auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht vor, den Zugriff von einem Opt-in- auf ein Opt-out-Verfahren umzustellen.

Geplante Gleichstellung mit anderen Ärzten

Bislang war für Betriebsärzte eine ausdrückliche Einwilligung der Versicherten nötig. Künftig sollen sie ohne explizite Zustimmung Einsicht nehmen dürfen – vorausgesetzt, der Patient hat dem nicht aktiv widersprochen. Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus Mai 2026 strebt eine Gleichstellung mit anderen behandelnden Ärzten an.

Arbeitsmedizinische Verbände wie DGAUM, BsAfB und VDBW unterstützen den Kurs. Sie fordern sogar eine Verlängerung der Zugriffsdauer von drei auf 90 Tage. Zudem verlangen sie Zugriff auf Daten, die für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen relevant sind. Bereits bei einer Verbändeanhörung am 18. Mai 2026 machten die Organisationen deutlich: Die aktuelle Regelung beruhe auf einem redaktionellen Versehen und müsse korrigiert werden.

Datenschützer schlagen Alarm

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnt vor einer datenschutzrechtlichen Fehlentwicklung. Ohne ausdrückliche Einwilligung drohe ein erheblicher Vertrauensverlust zwischen Arbeitnehmern und Betriebsärzten. Die Sorge: Sensible Gesundheitsdaten könnten in den Fokus der Arbeitgeber rücken – auch wenn die ärztliche Schweigepflicht weiterhin gilt.

Anzeige

Ab Juli 2026 können Betriebsärzte Ihre ePA ohne explizite Zustimmung einsehen – nur ein aktiver Widerspruch schützt Sie. In dieser kostenlosen Checkliste erfahren Sie, wie Sie in 3 Schritten der Opt-out-Regelung widersprechen und Ihre sensiblen Gesundheitsdaten schützen. Jetzt Datenschutz-Checkliste sichern

Befürworter der Neuregelung verweisen genau auf diese Schweigepflicht. Die DGAUM betont, dass die Einbindung der Betriebsärzte in den Informationsfluss der ePA nötig sei, um die Versorgungsqualität zu sichern und die Prävention am Arbeitsplatz zu stärken.

Neue Technik, alte Probleme

Seit Anfang Juli 2026 setzen die Krankenkassen auf eine neue Verschlüsselungstechnologie (ECC-Verfahren). Die ePA-Apps laufen daher nur noch auf Smartphones mit Android 14 oder iOS 18. Verbraucherschützer kritisieren eine unzureichende Informationspolitik der Kassen gegenüber Versicherten mit älteren Geräten. Als Ausweichlösung stehen Desktop-Anwendungen bereit.

Anzeige

Sensible Gesundheitsdaten in der ePA – bald auch für Ihren Betriebsarzt zugänglich. Der Gesetzentwurf vom Mai 2026 sieht ein Opt-out-Verfahren vor. Wer nicht widerspricht, gibt automatisch Zugriff. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Rechte wahren. Opt-out-Anleitung jetzt anfordern

Bei der ärztlichen Vergütung bleibt die EBM-Ziffer 01648 für die Erstbefüllung der ePA vorerst weiter abrechenbar. Die Politik hat von einer ursprünglich geplanten Kürzung abgesehen. Zudem stehen für digitale Gesundheitsanwendungen ab Juli 2026 neue Abrechnungsziffern zur Verfügung – etwa für die Verlaufskontrolle digitaler Therapien.

Die ePA, die im Frühjahr 2025 für rund 70 Millionen Versicherte gestartet ist, bleibt ein zentrales Feld für regulatorische und technische Anpassungen im deutschen Gesundheitswesen.

de | wirtschaft | 69665071 |