Entgelttransparenz: Neue Regeln für öffentliche Arbeitgeber ab Juni
15.06.2026 - 23:26:20 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni gilt sie daher für öffentliche Arbeitgeber direkt.
Die Frist endete am 7. Juni 2026. Weil die Bundesregierung kein nationales Gesetz verabschiedet hat, entfaltet die Richtlinie nun unmittelbare Wirkung – zumindest für den öffentlichen Dienst. Private Unternehmen müssen sich gedulden.
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Was gilt für wen?
Für öffentliche Arbeitgeber sind die neuen Regeln bereits Pflicht. Die Privatwirtschaft bekommt mehr Zeit: Das Bundesfamilienministerium plant ein Inkrafttreten der nationalen Regelungen für Anfang 2027. Die konkreten Berichts- und Auskunftspflichten sollen ab Juni 2028 greifen.
Neue Regeln für Bewerbungsgespräche
Schon vor dem ersten Vorstellungsgespräch müssen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist künftig tabu. Beschäftigte erhalten zudem erweiterte Auskunftsrechte über die Entgeltstrukturen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Berichtspflichten für größere Firmen
Ab 100 Beschäftigten stehen gestaffelte Berichtspflichten an:
- Ab 2027 jährlich: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
- Ab 2027 alle drei Jahre: Betriebe mit 150 bis 249 Beschäftigten
- Ab 2031 alle drei Jahre: Firmen mit 100 bis 149 Mitarbeitern
Liegt eine unbegründete Lohnlücke von über fünf Prozent vor, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter gemeinsam eine Entgeltbewertung durchführen.
Beweislastumkehr: Arbeitgeber in der Pflicht
Ein Knackpunkt: Bei Klagen auf Lohngleichheit müssen künftig die Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bisher lag die Beweislast bei den Beschäftigten. Das finanzielle Risiko für Unternehmen ist enorm – bei Verstößen drohen vollständige Nachzahlungen der Entgeltdifferenzen.
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Kommunen wehren sich
Flankiert wird die Debatte von Protesten auf kommunaler Ebene. In Südtirol wandten sich Gemeinden am 15. Juni gegen neue Pflichten zur Offenlegung von Einkommen. Deutsche Kommunen fordern angesichts massiver Finanzierungsdefizite – für 2025 auf über 30 Milliarden Euro geschätzt – mehr Unterstützung vom Bund.
Ein bundesweiter Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit" ist für den 22. Juni angekündigt. Limbach-Oberfrohna in Sachsen beteiligt sich: Rathaus und Bibliothek bleiben an diesem Tag geschlossen.
Steuerreform in der Diskussion
Finanzminister Lars Klingbeil legte unterdessen zwei Varianten für eine Einkommensteuerreform vor. Beide sehen Entlastungen zwischen 10 und 20 Milliarden Euro vor. Der Spitzensteuersatz soll erst ab einem deutlich höheren Einkommen greifen. Zur Gegenfinanzierung wird eine Erhöhung des Reichensteuersatzes diskutiert – in der größeren Variante auch eine Anpassung der Erbschaftsteuer.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer fordert: Der Bund müsse Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vollständig ausgleichen.
