Entgelttransparenz: Neue Regeln für Millionen Arbeitnehmer ab Juni
03.06.2026 - 13:39:28 | boerse-global.deAb dem 8. Juni 2026 müssen Unternehmen ihre Gehaltssysteme umkrempeln. Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (2023/970) wird dann direkt anwendbar – mit weitreichenden Folgen für Arbeitgeber.
Was sich für Arbeitnehmer ändert
Das Verbot von Geheimhaltungsklauseln steht im Zentrum der Reform. Bislang konnten Chefs ihren Mitarbeitern vertraglich untersagen, über das eigene Gehalt zu sprechen. Das ist ab Juni nicht mehr erlaubt. Wer wissen will, ob Kollegen in ähnlicher Position mehr verdienen, darf künftig nachfragen – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
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Auch bei Bewerbungsgesprächen ändert sich die Praxis: Arbeitgeber müssen vor dem ersten Vorstellungsgespräch mitteilen, welche Gehaltsspanne für die Position vorgesehen ist. Bisher war das in Deutschland oft eine Blackbox.
Berichtspflicht trifft vor allem Mittelständler
Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen berichten. Experten der Kanzlei Freshfields warnen allerdings vor einer unterschätzten Hürde: Die Bewertung betrieblicher Altersvorsorge (bAV) gestaltet sich als besonders knifflig. Fehlende standardisierte Bewertungsmethoden für Rentenleistungen könnten zu Haftungsrisiken führen, wenn Unternehmen ihre Pflichtberichte erstellen.
Gerichte ziehen rote Linien bei Gehaltserhöhungen
Der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) hat im Herbst 2025 klargestellt: Gehaltserhöhungen nur für Mitarbeiter, die neue Verträge unterschreiben, sind nicht erlaubt. In einem konkreten Fall erhielt ein Arbeitnehmer mit älterem Vertrag rund 148,81 Euro nachgezahlt – weil das Gericht keine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung fand.
Der Bundesfinanzhof (BFH) wiederum entschied im März 2026 über Zahlungen an Geschäftsführer nach Unternehmensverkäufen. Solche Zahlungen sind nicht automatisch Arbeitslohn, sondern müssen nach ihrem eigenständigen wirtschaftlichen Wert beurteilt werden. Entscheidend ist der Vergleich mit dem Marktwert der Unternehmensanteile.
Neue Grenzen für Minijobs und Midijobs
Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro hat die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung verschoben. Der Minijob liegt nun bei maximal 603 Euro monatlich. Wer zwischen 603,01 und 2.000 Euro verdient, fällt in den Midijob-Bereich – mit reduzierten Sozialabgaben bei vollem Versicherungsschutz.
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Ein Blick voraus: 2027 steigt der Mindestlohn voraussichtlich auf 14,60 Euro. Dann klettert die Minijob-Grenze auf 633 Euro.
Steuerliche Entlastungen für Selbstständige
Das Jahressteuergesetz 2026 bringt einige Erleichterungen. Die Forschungszulage wurde rückwirkend zum 1. Januar auf maximal 25 Millionen Euro angehoben – ein Signal für innovative Mittelständler.
Weitere Änderungen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, die Pendlerpauschale liegt ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent. Und die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde auf 25.000 Euro festgesetzt – das erweitert den Spielraum für steuerbefreite Mikro-Unternehmen.
Schweizer Reform: Schutz für Unternehmer
Ein Blick über die Grenze: Das Schweizer Parlament hat Anfang Juni die Arbeitslosenversicherung reformiert. Künftig erhalten auch Unternehmer in „arbeitgeberähnlichen Positionen" Zugang zu Arbeitslosengeld – etwa bei Firmenliquidation. Rund eine Million Beschäftigte in der Schweiz könnten davon profitieren.
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