Entgelttransparenz: LAG spricht 210.000 Euro Nachzahlung zu
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 22:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem richtungsweisenden Urteil zur Entgelttransparenz hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einer Führungskraft des Fahrzeugherstellers Daimler Truck eine umfangreiche Gehaltsnachzahlung zugesprochen. Die Entscheidung befasst sich mit der geschlechtsspezivischen Vergütung und den Anforderungen an transparente Lohnstrukturen innerhalb von Großkonzernen.
Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24, dass der betroffenen Managerin für den Zeitraum von 2018 bis 2022 eine Nachzahlung in Höhe von circa 210.000 Euro zusteht. Hintergrund des Rechtsstreits war die Besoldung der Klägerin im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen in ähnlichen Positionen.
Die zugesprochene Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Gehalt der Managerin und dem Median-Entgelt einer herangezogenen männlichen Vergleichsgruppe innerhalb des Unternehmens.
Entscheidung auf Basis des Median-Entgelts
Ein zentraler Aspekt des Urteils ist die Berechnungsgrundlage für die Nachzahlung. Das Landesarbeitsgericht folgte der Argumentation, dass der Klägerin ein Anspruch auf das mittlere Entgelt ihrer männlichen Kollegen zustehe.
Einen weitergehenden Anspruch auf die Vergütung, die dem jeweiligen Spitzenverdiener der Vergleichsgruppe gezahlt wurde, lehnte das Gericht hingegen ab. Damit konkretisiert die Instanz die Auslegung des Entgelttransparenzgesetzes und definiert den Umfang der Entschädigungsansprüche bei nachgewiesenen Gehaltsunterschieden.
Der Fall knüpft an eine vorangegangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an. Dieses hatte in früheren Verfahren grundsätzlich klargestellt, dass ein Vergleich mit Top-Verdienern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, um eine mögliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts festzustellen.
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Im vorliegenden Fall konzentrierte sich das Landesarbeitsgericht jedoch auf den Median als fairen Vergleichswert, um die bestehende Lohnlücke zu schließen.
Daimler Truck bestreitet strukturelle Benachteiligung
Vonseiten des Unternehmens wurde während des Verfahrens betont, dass keine strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Vergütungspraxis des Konzerns vorliege. Daimler Truck verteidigte die bestehenden Gehaltsgefüge und wies den Vorwurf zurück, dass die geringere Bezahlung der Managerin auf deren Geschlecht zurückzuführen sei.
Das Urteil verdeutlicht jedoch, dass Unternehmen in der Beweispflicht stehen können, wenn signifikante Abweichungen zum Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe bestehen.
Anforderungen an transparente Gehaltsstrukturen
Über den konkreten Einzelfall hinaus unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit für Unternehmen, transparente und nachvollziehbare Gehaltsstrukturen zu schaffen. Das Gericht wies darauf hin, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, Klarheit über die Kriterien der Entlohnung herzustellen. Nur durch eine konsequente Umsetzung der Transparenzvorgaben ließen sich rechtliche Risiken und Nachzahlungsforderungen in dieser Größenordnung vermeiden.
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Das Urteil könnte Signalwirkung für weitere Verfahren in der deutschen Wirtschaft haben, in denen Arbeitnehmerinnen eine Angleichung ihrer Gehälter an das niveau ihrer männlichen Kollegen fordern.
Die Festlegung auf das Median-Entgelt als maßgebliche Vergleichsgröße bietet dabei sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine klarere Orientierung für die juristische Bewertung von Gehaltsunterschieden. Ob Daimler Truck gegen die Entscheidung weitere Rechtsmittel einlegen wird, blieb unmittelbar nach der Urteilsverkündung offen.
