Entgelttransparenz, Koalition

Entgelttransparenz: Koalition verfehlt EU-Frist am 7. Juni

02.06.2026 - 23:39:33 | boerse-global.de

Die schwarz-rote Koalition kann sich nicht auf ein Gesetz zur Offenlegung von Gehaltsstrukturen einigen. Die EU droht mit Vertragsverletzungsverfahren.

Entgelttransparenz: Koalition verfehlt EU-Frist am 7. Juni - Bild: über boerse-global.de
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Am 7. Juni 2026 läuft die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie aus – doch die schwarz-rote Koalition ist tief zerstritten.

Koalitionskrise um gleiche Bezahlung

Der Streit zwischen SPD und Union eskaliert. Während die Sozialdemokraten auf eine zügige Umsetzung drängen, werfen sie der CDU/CSU vor, das Vorhaben gezielt zu blockieren. Ein von Familienministerin Karin Prien (CDU) vorgelegter Gesetzesentwurf gilt innerhalb des Kabinetts als umstritten.

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Die SPD-Politikerin Carmen Wegge spricht von einer „schweren Niederlage für Millionen von Frauen" und nennt die Blockade einen „Affront". Ihre Parteikollegin Jasmina Hostert fordert die sofortige Vorlage eines Gesetzentwurfs. Auf der anderen Seite hofft Gitta Connemann von der CDU/CSU-Mittelstandsunion offenbar darauf, dass die Richtlinie noch gekippt oder grundlegend überarbeitet wird.

Der Widerstand kommt nicht nur aus Berlin. Auch Österreich und Schweden drängen auf Nachbesserungen auf europäischer Ebene. Der deutsche Handelsverband (HDE) lehnt das Projekt ebenfalls ab – die Wirtschaftslage sei zu angespannt für zusätzliche Bürokratie.

Was die EU-Richtlinie fordert

Die neue Verordnung bringt weitreichende Pflichten für Arbeitgeber mit sich. Das Ziel: die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen endlich zu schließen.

Bislang gilt in Deutschland eine Berichtspflicht erst ab 500 Beschäftigten. Die EU-Richtlinie senkt diese Schwelle drastisch – künftig müssen bereits Unternehmen ab 100 Mitarbeitern ihre Gehaltsstrukturen offenlegen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Auskunftspflicht: Arbeitgeber müssen Bewerbern bereits im Vorstellungsgespräch die Gehaltsspanne für die Position nennen
  • Frageverbot: Nach dem bisherigen Gehalt darf nicht mehr gefragt werden
  • Korrekturpflicht: Liegt die interne Lohnlücke über fünf Prozent und ist nicht sachlich begründbar, müssen Unternehmen gegensteuern
  • Beweislastumkehr: In Diskriminierungsverfahren müssen künftig die Arbeitgeber beweisen, dass keine Benachteiligung vorlag
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EU droht mit Sanktionen

Die Bundesregierung plant die Umsetzung nun erst für Anfang 2027 – weit nach dem EU-Termin. Laut der „Deutschen Handwerks Zeitung" würden die ersten Berichtspflichten nach dem deutschen Zeitplan sogar erst im Juni 2028 fällig.

Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, schlug am Montag Alarm. Sie warnte vor Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und möglichen finanziellen Strafen. Dabei, so Ataman, stehe die Wirtschaft der Richtlinie gar nicht so ablehnend gegenüber: Fast 60 Prozent der befragten Unternehmen bewerteten die Transparenzregeln positiv.

Die aktuellen Zahlen sprechen eine klare Sprache. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap lag 2025 in Deutschland bei 16 Prozent. Selbst der bereinigte Wert – der vergleichbare Positionen und Qualifikationen gegenüberstellt – beträgt noch sechs Prozent. Die Richtlinie soll diese Unterschiede durch mehr Transparenz am Arbeitsmarkt endlich verringern.

Während Wirtschaftsverbände in Österreich und Deutschland auf eine „Stop-the-Clock"-Verzögerung drängen, macht die EU-Kommission keine Anstalten: Eine Verschiebung der Richtlinie hat sie bereits ausgeschlossen.

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