Entgelttransparenz, Frist

Entgelttransparenz: Frist abgelaufen – Umsetzung erst 2027 geplant

08.06.2026 - 03:00:53 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Ein neuer Gesetzesentwurf wird erst 2027 erwartet.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Entgelttransparenz - Eine vielfältige Gruppe von Menschen, einige in Geschäftskleidung, andere leger gekleidet, vor einem digitalen Diagramm, das Lohntransparenz symbolisiert. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 ist die Frist abgelaufen. Die Bundesregierung hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Das zuständige Familienministerium stellt eine Neuregelung erst für Anfang 2027 in Aussicht.

Arbeitsrechtler und Sozialverbände warnen vor den Folgen der Verzögerung. Besonders die Altersarmut von Frauen könnte sich dadurch weiter verschärfen.

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Streit in der Koalition

Innerhalb der Regierung herrscht Uneinigkeit über die Ausgestaltung des Gesetzes. Familienministerin Prien (CDU) begründet die Verzögerung mit der schwierigen Wirtschaftslage. Man wolle eine bürokratiearme Umsetzung gewährleisten.

Ein Entwurf werde erst für 2027 vorbereitet. Berichtspflichten und Auskunftsansprüche für Unternehmen sollen möglicherweise erst ab Juni 2028 greifen.

Die SPD wirft der Union eine Blockadehaltung vor. In Österreich hat Arbeitsministerin Schumann (SPÖ) dagegen bereits einen Entwurf vorgelegt – trotz Widerstands der Wirtschaftskammern.

Strengere Regeln für Arbeitgeber

Die EU-Richtlinie geht weit über das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 hinaus. Das alte Gesetz gilt in Fachkreisen als wenig effektiv und wird kaum genutzt.

Die neuen Vorgaben im Überblick:

  • Gehaltsspannen in Stellenanzeigen – Arbeitgeber müssen künftig konkrete Angaben machen
  • Verbot von Gehaltsfragen – Die Frage nach der bisherigen Vergütung im Vorstellungsgespräch wird untersagt
  • Erweiterte Berichtspflichten – Unternehmen ab 100 bis 150 Beschäftigten müssen regelmäßig über ihr Lohngefüge berichten. Bisher lag die Schwelle bei 500 Mitarbeitern
  • Auskunftsrechte – Beschäftigte erhalten automatisierten Zugang zu Informationen über Durchschnittsgehälter vergleichbarer Tätigkeiten

Unternehmen drohen Klagen

Trotz fehlender nationaler Umsetzung könnten deutsche Unternehmen unter Druck geraten. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass Gerichte die EU-Vorgaben bereits jetzt verstärkt berücksichtigen könnten.

Der Bundesgerichtshof entschied 2025: Ein Paarvergleich mit dem bestverdienenden Kollegen des anderen Geschlechts kann ausreichen, um einen Diskriminierungsverdacht zu begründen.

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Laut einer Umfrage des Dienstleisters Deel rechnen 62 Prozent der Unternehmen mit internen Reibereien durch die neuen Regeln. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten plant demnach, künftig Gehaltsanfragen zu stellen.

Experten empfehlen Unternehmen, ihre Vergütungsstrukturen bereits jetzt zu überprüfen. Nur so lassen sich Klagerisiken minimieren.

Gender Pay Gap: Deutschland hinkt hinterher

Die Reform ist dringend nötig. 2024 lag der Gender Pay Gap in Deutschland bei 15,6 Prozent – der EU-weite Durchschnitt betrug nur 11,1 Prozent.

Die EU-Kommission könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Die Folge: empfindliche Strafzahlungen.

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