Lohnlücke, Deutschland

Lohnlücke: Deutschland verpasst EU-Frist – Verfahren droht

08.06.2026 - 02:43:15 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen. Unternehmen drohen neue Pflichten und ein Vertragsverletzungsverfahren.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Lohnlücke - Geschäftsleute besprechen Dokumente in einem modernen Büro. Eine subtile Überlagerung von EU-Flaggenelementen und digitalen Datenströmen. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 7. Juni 2026 lief die offizielle Frist ab – ohne dass Berlin die Vorgaben in nationales Recht gegossen hätte.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2023 soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen. In Deutschland liegt der Gender Pay Gap bei 15,6 Prozent – weit über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent. Das Bundesfamilienministerium plant die nationale Umsetzung nun erst für Anfang 2027.

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Bis dahin droht der Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Arbeitsrechtler warnen: Ab dem 8. Juni 2026 könnten Gerichte bereits bestehendes Recht im Sinne der Richtlinie auslegen.

Was auf Unternehmen zukommt

Die künftigen Regeln haben es in sich. Firmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über ihre Entgeltstrukturen berichten. Stellenanzeigen sollen künftig Gehaltsspannen enthalten. Und die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Vorstellungsgespräch? Die wird verboten.

Bürokratie bei Entsendungen bleibt hoch

Parallel zu den Transparenzproblemen wird die Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland nicht einfacher. Besonders Arbeitgeber aus Polen müssen zahlreiche formale Hürden nehmen. Die A1-Bescheinigung des polnischen Sozialversicherungsträgers ZUS ist Pflicht – sie belegt, dass das heimische Sozialversicherungsrecht fortgilt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem eine neue Lohnuntergrenze: 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs stieg auf 603 Euro monatlich. Wer entsendet, muss Meldepflichten beim Zoll beachten, deutsche Arbeitszeitregeln einhalten und alle Dokumente auf Deutsch für Kontrollen bereithalten.

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Polnische Arbeitskräfte kehren zurück

Der Arbeitsmarkt wandelt sich grundlegend. 2025 verließen rund 288.579 Deutsche das Land – ein Rekord. Die Nettozuwanderung sank um 45 Prozent auf 235.000 Personen. Besonders auffällig: Bei polnischen Arbeitskräften gab es eine Nettoabwanderung. Rund 17.000 Personen mehr kehrten nach Polen zurück, als neu nach Deutschland kamen.

Doch polnische Unternehmen spielen eine neue Rolle. Statt reiner Arbeitskraftlieferanten treten sie als Investoren auf. 2025 realisierten polnische Firmen neun Übernahmen in Deutschland – mit einem Gesamtwert von über einer Milliarde US-Dollar. Ein Beispiel: Die Leipziger HeiterBlick GmbH gehört jetzt komplett dem polnischen Fahrzeughersteller Pesa.

Klarheit bei Arbeitszeiten und Gesundheit

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Linie zu Dienstreisen gefestigt: Wegezeiten gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit – es sei denn, die Reise findet während der regulären Dienstzeit statt oder betrifft Außendienstmitarbeiter. Ein EuGH-Urteil vom Herbst 2025 präzisierte zudem die Bewertung von Fahrten zwischen wechselnden Einsatzorten.

Das Sächsische Landesarbeitsgericht entschied: Bei objektiver Fahruntauglichkeit – etwa durch unbehandelte Schlafapnoe – kann der Lohnanspruch entfallen. Der bloße Führerschein reicht nicht, wenn Gutachten die gesundheitliche Eignung verneinen.

Immerhin: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Papierkrieg zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber weitgehend abgeschafft.

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