Entgelttransparenz: Frankreich versäumt EU-Frist zum 7. Juni
10.06.2026 - 02:01:47 | boerse-global.de
Juni 2026 ab – doch Frankreich hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Gewerkschaften wie FO, CFDT und CGT kritisieren den Verzug scharf. Hintergrund: Frauen verdienen in der EU im Schnitt 11,1 Prozent weniger pro Stunde als Männer. In Deutschland liegt die Lücke bei 15,6 Prozent.
Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou will nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Ziel: das Verfahren bis Ende 2026 abschließen. Die Richtlinie verlangt unter anderem, dass Unternehmen bei unbegründeten Lohnunterschieden Korrekturmaßnahmen ergreifen müssen.
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France Travail: Arbeitsvermittlung wird neu aufgestellt
Ein erster Gesetzentwurf Anfang Juni legt fest, wie Arbeitsuchende und Empfänger des Solidaritätsgeldes (RSA) künftig begleitet werden. Unter dem Namen „France Travail“ sollen die Dienste für Arbeitsuchende neu strukturiert werden.
Die Reform folgt einem Fachbericht und zielt auf bessere Koordination der Arbeitsmarktpolitik ab. Parallel vereinfacht die Regierung Verwaltungsverfahren für Arbeitgeberzusammenschlüsse und Portage-Salarial-Unternehmen. Der Arbeitnehmerschutz bleibt erhalten.
Neuer Geburtsurlaub: Mehr Zeit für Eltern
Ab 1. Juli 2026 gilt der neue zusätzliche Geburtsurlaub (CSN). Anspruch haben Eltern, deren Kind seit Jahresbeginn 2026 geboren wurde. Sie können ein bis zwei Monate freigestellt werden. Die Entschädigung: 70 Prozent im ersten, 60 Prozent im zweiten Monat.
Arbeitgeberverbände zeigen sich besorgt. Die organisatorische Umsetzung und die Suche nach kurzfristigem Ersatz bereiten Kopfzerbrechen.
Kassationshof stärkt Arbeitnehmerrechte
Der französische Kassationshof (Cour de cassation) hat in den vergangenen Tagen mehrere richtungsweisende Urteile gefällt:
- Schutz bei Schwangerschaft: Eine Kündigung ist nichtig, wenn die Schwangerschaft im Kündigungsschreiben erwähnt wird. Arbeitnehmerinnen müssen ihren Arbeitgeber nicht proaktiv informieren.
- Entgeltgleichheit beim Berufseinstieg: Neu eingestellte Mitarbeiter dürfen ohne objektive Gründe nicht höher vergütet werden als langjährige Kollegen in derselben Position.
- Recht auf Nichterreichbarkeit: Wer sich während einer Krankmeldung spontan ins Arbeitssystem einwählt, kann dem Arbeitgeber später keine Verletzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit vorwerfen.
- Wettbewerbsverbote: Eine unzulässige Wettbewerbsklausel verursacht automatisch einen Schaden – sofern der Arbeitnehmer sie eingehalten hat.
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Sozialbeiträge: Unternehmen trifft faktische Mehrbelastung
Die Regierung friert die allgemeinen Arbeitgeberbeitragsentlastungen ein. Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) steigt zwar, die Entlastungswerte bleiben aber unverändert. Für Unternehmen bedeutet das faktisch höhere Lohnnebenkosten.
Bei Führungskräften in Pauschalzeitmodellen (forfait jours) reichen monatliche Meldebögen als Nachweis der Arbeitsbelastung aus – vorausgesetzt, es gibt ein Alarmsystem für Überlastungen und regelmäßige Gespräche mit der Personalabteilung.
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