Enteignungsverbot, Bundesregierung

Enteignungsverbot: Bundesregierung plant Gesetz gegen Vergesellschaftung

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 19:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung bereitet ein Verbot der Vergesellschaftung privater Mietbestände vor, doch Verfassungsrechtler bezweifeln dessen Bestand.

Bundesregierung plant Gesetz gegen Vergesellschaftung von Mietbeständen
Fassaden eines Berliner Wohnblocks in einer ruhigen, bewölkten Nachmittagssituation. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Überführung von Mietwohnungsbeständen privater Konzerne in Gemeineigentum durch ein neues Bundesgesetz dauerhaft zu unterbinden.

Ein entsprechender Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD datiert bereits auf den 2. Juli 2026. Ziel der Initiative ist es insbesondere, entsprechende Bestrebungen im Land Berlin rechtlich zu verhindern. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor, die Bundesregierung bereitet jedoch die entsprechenden Schritte vor.

Bundeskanzler Merz forciert zügige Gesetzgebung

Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte eine rasche Verabschiedung des Vorhabens an. Das geplante Gesetz solle unmissverständlich klarstellen, dass die Enteignung privaten Eigentums in der Bundesrepublik nicht zulässig sei.

Laut dem Bundeskanzler liegen erste Entwürfe bereits vor, über die das Kabinett zeitnah entscheiden werde. Merz betonte dabei die Signalwirkung an internationale Investoren und versicherte, dass privates Eigentum vor staatlichem Zugriff geschützt bleibe.

Für die Ausarbeitung des Entwurfs zeichnet das von Bundesinnenminister Dobrindt geführte Ministerium verantwortlich. Erste Textentwürfe seien bereits zwischen dem Justiz- und dem Innenministerium abgestimmt worden. Innerhalb der Koalition gab es in der Vergangenheit jedoch differenzierte Stimmen: So merkte die SPD-Justizministerin Hubig Ende Juli 2026 an, dass ein pauschales Verbot durch den Bund rechtlich vermutlich nicht einfach umsetzbar sei.

Verfassungsrechtliche Hürden und politische Kontroversen

Die rechtliche Auseinandersetzung konzentriert sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden ermöglicht, jedoch seit der Gründung der Bundesrepublik nie angewandt wurde.

Da die Vergesellschaftung in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt, darf der Bund nur unter bestimmten Voraussetzungen tätig werden – etwa zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit.

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Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände per Bundesgesetz auszuschließen. Ein Entwurf liegt noch nicht vor, und ob ein pauschales Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist unter Juristen umstritten. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Rechtslage zu Artikel 15 GG ein und zeigt, welche Schutzschritte Bestandshalter jetzt prüfen können. Kostenlosen Leitfaden zur Vergesellschaftung anfordern

Juristen äußerten auf dem Verfassungsblog bereits Bedenken, wonach eine reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Eine für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wird von der Bundesregierung offenbar nicht angestrebt.

Politische Unterstützung erfährt das Vorhaben von CSU-Generalsekretär Martin Huber. Er forderte eine schnellstmögliche Umsetzung und kritisierte die Pläne der Linken als Gefahr für den Wohnungsmarkt und private Investitionen. Huber bezeichnete die Bestrebungen als ein Vorhaben, das horrende Kosten verursache und keine neue Wohnung schaffe.

Demgegenüber stehen die Forderungen der Linken. Die Bundesvorsitzende Schwerdtner bekräftigte nach dem Wahlsieg ihrer Partei in Berlin die Pläne zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen.

Die Spitzenkandidatin Elif Eralp verwies auf den erfolgreichen Volksentscheid aus dem Jahr 2021 und erklärte, dass die Enteignung gegen Entschädigung ein zentraler Punkt möglicher Koalitionsverhandlungen sein müsse. Während die Berliner SPD solche Maßnahmen im Wahlkampf als nicht finanzierbar ablehnte, signalisierten die Grünen Unterstützung für das Anliegen.

Wirtschaftliche Folgen und Einschätzung der Ratingagenturen

Vertreter der Immobilienwirtschaft warnen vor den Folgen der anhaltenden Debatte. BFW-Präsident Dirk Salewski beobachtete einen ausgeprägten Attentismus und gab an, dass Investitionen vermehrt in andere europäische Großstädte wie Warschau flössen statt nach Berlin.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Tim-Oliver Müller, gab zu bedenken, dass für die Vergesellschaftung aufgewendete Mittel im Wohnungsneubau fehlen würden.

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Die anhaltende Vergesellschaftungsdebatte führt laut Branchenvertretern zu ausgeprägtem Attentismus: Investitionen fließen zunehmend nach Warschau statt nach Berlin, und die Ratingagentur Scope sieht bei betroffenen Wohnungsunternehmen steigende Refinanzierungskosten. Unser Leitfaden bündelt die wirtschaftlichen Folgen für Bestandshalter und liefert eine Checkliste zum Investitionsschutz. Checkliste zum Investitionsschutz jetzt sichern

Die Ratingagentur Scope sieht in den Plänen der Linken aktuell keine unmittelbare Bedrohung für Berlins Top-Bonitätsnote AAA, die Ende Juli 2026 bestätigt wurde. Entscheidend seien die konkrete Finanzierung möglicher Entschädigungen und die Auswirkungen auf den Haushalt.

Allerdings warnte Scope davor, dass eine Vergesellschaftung negative Folgen für die betroffenen Wohnungsunternehmen haben könnte. Steigende Refinanzierungskosten und eine sinkende Attraktivität für private Investoren könnten die Wahrnehmung Deutschlands als Finanzstandort langfristig beeinträchtigen.

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