Energiepreise: EU-Kommission verschiebt Methanregeln auf 2028
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 16:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSSchneider fordert weitere Methan-Minderungen
- Die EU-Kommission schlägt vor, die Importvorgaben für Öl, Gas und Kohle auf Anfang 2028 zu verschieben.
- Die bestehenden EU-Regeln zur Kontrolle größerer Methanlecks gelten seit 2024.
- Über den Vorschlag beraten nun die EU-Länder und das Europaparlament.
EU-Kommission verschiebt Methanvorgaben für Importe
Die Europäische Kommission will bestimmte Klimaschutzregeln für importierte fossile Brennstoffe wegen der Energiepreiskrise später anwenden. Importeure von Öl, Gas und Kohle sollen die EU-Vorgaben für Methan erst Anfang 2028 und damit ein Jahr später als geplant erfüllen.
Kommission verweist auf Versorgungssicherheit
Die einjährige Verschiebung soll zusätzlichen Druck auf die Versorgungssicherheit vermeiden. Betroffen ist eine Vorschrift, nach der Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 bei bestimmten Lieferverträgen nachweisen müssen, dass Produzenten im Herkunftsland ihre Methanemissionen mindestens ebenso sorgfältig überwachen und dokumentieren wie EU-Unternehmen.
Die Kommission erklärte, der Vorstoß berühre weder den Ambitionsgrad noch die Integrität und den Geltungsbereich der bestehenden Regeln. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Verschiebung mit zusätzlichen Kosten in der Energiekrise begründet.
EU-Staaten und Parlament müssen entscheiden
Der offizielle Vorschlag wird nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament beraten. Seit 2024 gelten in der EU Regeln zur Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor.
Betreiber von Öl- und Gasanlagen müssen regelmäßig nach größeren Methanlecks suchen und diese reparieren. Das Ablassen oder Abfackeln von Methan ist unter bestimmten Umständen verboten.
Schneider pocht auf Klimaschutz
Bundesumweltminister Carsten Schneider bekräftigte, an der Reduzierung der Methanemissionen festhalten zu wollen. Andernfalls seien die Klimaziele nicht zu erreichen, sagte der SPD-Politiker; Methanemissionen seien wesentliche Treiber des Klimawandels.
Energieministerin Katherina Reiche zeigte sich zuletzt offen für mehr Flexibilität. Die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus kritisierte den Vorstoß als Zugeständnis an die fossile Industrie.
Weitere Lockerung bereits im Juli empfohlen
Bereits im Juli hatte die Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen, in den folgenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte Methanvorschriften verstoßen. Dabei stand sie auch unter Druck der US-Gaslobby.
Methan entsteht unter anderem in der Landwirtschaft, auf Deponien sowie in der Öl- und Gasindustrie. Nach Kohlendioxid ist es laut Umweltbundesamt das Treibhausgas mit der zweitgrößten Bedeutung.
Der Vorschlag der EU-Kommission verschiebt nicht die bereits seit 2024 geltenden Pflichten zur Überwachung und Reparatur von Methanlecks in der europäischen Öl- und Gaswirtschaft. Betroffen ist vielmehr der für den 1. Januar 2027 geplante Nachweis bei bestimmten Importverträgen: Lieferanten müssten dann belegen, dass die Förderung im Herkunftsland bei Methan ähnlich streng kontrolliert wird wie innerhalb der EU.
Die Kommission begründet den Aufschub mit der angespannten Energieversorgung und zusätzlichen Kosten für Importeure. Politisch trifft der Schritt auf einen Zielkonflikt: Kurzfristig kann mehr Zeit den Zugang zu fossilen Brennstoffen erleichtern und mögliche Belastungen für die Versorgungskette verringern. Gleichzeitig bleibt Methan wegen seiner starken, wenn auch zeitlich kürzeren Klimawirkung ein zentraler Hebel für schnelle Emissionsminderungen.
Konflikt zwischen Versorgung und Klimaschutz
Für Deutschland steht damit die Frage im Mittelpunkt, wie weit Flexibilität bei Energieimporten gehen darf, ohne die Wirkung der EU-Regeln auszuhöhlen. Umweltminister Carsten Schneider pocht auf weitere Minderungen, während Energieministerin Katherina Reiche dem dpa-Bericht zufolge offen für mehr Spielraum ist. Entscheiden müssen letztlich die EU-Staaten gemeinsam mit dem Europaparlament.
Die Debatte fällt in eine Phase hoher Energiepreise und wachsender Sorge um die Versorgungssicherheit. Für Haushalte bedeutet der Vorschlag zunächst keine unmittelbar neue Pflicht; relevant wird er vor allem über mögliche Auswirkungen auf Importkosten, Gasverfügbarkeit und die Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik.
