Elternzeit-Kündigungsschutz, BAG

Elternzeit-Kündigungsschutz: BAG klarstellt achtwöchige Vorwirkungsfrist

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 00:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Studie beziffert Steuerausfälle durch Dienstwagen auf 4,2 Milliarden Euro. Gerichte stärken Arbeitgeber bei Parkplatzkosten.

Dienstwagenbesteuerung: Milliardenverluste und neue Gerichtsurteile
Ein Autoschlüssel liegt auf einem Stapel rechtlicher Dokumente und Finanzberichte, unscharfer Parkplatz im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) beziffert die Steuermindereinnahmen durch die Ein-Prozent-Regel für 2024 auf mindestens 4,2 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 2,73 Milliarden Euro auf die Bereitstellung der Fahrzeuge und 1,47 Milliarden Euro auf deren private Nutzung.

Das Finanzgericht Köln stärkt dabei die Position der Arbeitgeber. Es entschied, dass die Bereitstellung eines Stellplatzes nicht automatisch einen zusätzlichen geldwerten Vorteil darstellt. Die genauen Kriterien dafür bleiben jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Umweltbilanz der Dienstwagenbesteuerung

Die UBA-Studie zeigt auch ökologische Belastungen auf. Die pauschale Besteuerung verursacht demnach zusätzliche CO?-Emissionen von 1,68 Millionen Tonnen. Besonders kritisch sehen die Autoren die Förderung von Hybrid-Dienstwagen – sie führe nicht zwangsläufig zu einer Emissionsminderung.

Die Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen schlägt mit weiteren Vergünstigungen von rund 720 Millionen Euro zu Buche. Eine grundlegende Reform der Dienstwagenbesteuerung zeichnet sich derzeit aber nicht ab.

Stellplatzkosten: Was Jobcenter zahlen müssen

Auch bei der sozialen Grundsicherung spielen Stellplatzkosten eine Rolle. Jobcenter können diese als Teil der Unterkunftskosten übernehmen – allerdings nur, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrags sind und keine separate Kündigungsmöglichkeit besteht. Das hat das Bundessozialgericht bereits im Mai 2021 klargestellt.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg weitete diesen Spielraum im Mai 2025 aus. Demnach können Stellplatzkosten auch dann übernommen werden, wenn keine eigenständige Kündigungsmöglichkeit besteht – vorausgesetzt, die Gesamtmiete bleibt angemessen. Eine Pflicht zur Untervermietung des Platzes besteht für Leistungsempfänger in diesen Fällen nicht.

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Kündigungsschutz: Neue Spielregeln für Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 18. Juni 2026 wichtige Klarstellungen zum Kündigungsschutz in der Elternzeit vorgenommen. Der besondere Schutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – selbst wenn mehrere Abschnitte in einem Schreiben beantragt wurden.

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie innerhalb der achtwöchigen Vorwirkungsfrist vor einem der beantragten Abschnitte ausgesprochen wird. Arbeitgeber müssen also genau prüfen, wann sie kündigen dürfen.

Homeoffice: Kein Rücktritt ohne Grund

Können Arbeitgeber Homeoffice-Zusagen einfach zurücknehmen? Das Arbeitsgericht Düsseldorf sagt: Nein. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten lässt sich nicht ohne substantielle Begründung einseitig streichen.

Zwar ergibt sich nicht zwingend ein dauerhafter Rechtsanspruch aus betrieblicher Übung. Aber: Der Arbeitgeber muss nachvollziehbare Gründe für eine angeordnete Präsenzpflicht darlegen können. Das Weisungsrecht hat Grenzen.

Die Koalition plant zudem steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel nach Kündigungen. Bei Abfindungen soll der steuerliche Vorteil steigen, je zügiger eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Ab Januar 2027 ist eine Erleichterung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen für Personen mit einem Jahreseinkommen über rund 177.450 Euro geplant.

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Grunderwerbsteuer: Europäischer Wind weht

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 zur portugiesischen Grunderwerbsteuer sorgt für Bewegung. Die Frage: Sind die deutschen Regelungen bei Anteilsübertragungen mit dem Unionsrecht vereinbar?

Der Bundesfinanzhof sah zunächst keine Verstöße. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Frage Ende Juni 2026 jedoch offen. Ein entsprechendes Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof ruht derzeit. Unternehmen und Immobilienkäufer müssen mit Unsicherheit leben.

Erbschaftsteuer: Keine Rabatte für Miteigentümer

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Bewertung von Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer präzisiert. Für Miteigentumsanteile gibt es keinen pauschalen Wertabschlag. Maßgeblich für den Bodenwert ist die baurechtlich zulässige Nutzung – nicht der tatsächliche Ist-Zustand.

Ein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes ist aber möglich: durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten. Bereits im Dezember 2025 hatte dasselbe Gericht entschieden, dass lokale Liegenschaftszinssätze nicht zur Bedarfsbewertung herangezogen werden können, wenn sie ungeeignet sind. In solchen Fällen gilt der gesetzliche Zinssatz von 5 Prozent.

Kfz-Steuer: Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten 2026 spezifische Regeln. Bei bestimmten Merkzeichen (aG, H, Bl) ist eine Kombination aus Kfz-Steuerbefreiung und der Nutzung einer Wertmarke möglich.

Die Gebühr für die Wertmarke beträgt 2026: 104 Euro für ein volles Jahr beziehungsweise 53 Euro für ein Halbjahr – sofern kein Leistungsbezug vorliegt, der zur kostenlosen Bereitstellung berechtigt.

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