Elternzeit, BAG

Elternzeit: BAG stärkt Kündigungsschutz vor jedem Abschnitt

23.06.2026 - 22:03:19 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht verschärft Kündigungsregeln bei Formfehlern und Elternzeit. Zalando-Sozialplan in Erfurt vor Einigungsstelle.

Zalando-Streit und BAG-Urteile: Neue Hürden für Kündigungen
Elternzeit - Eine Hand legt ein Dokument mit der Aufschrift „Widerspruch“ auf einen Konferenztisch, im Hintergrund verschwommene Silhouetten von Personen. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erhöht die Hürden für Kündigungen – parallel eskalieren die Sozialplanverhandlungen bei Zalando in Erfurt.

Zalando-Standort Erfurt: Einigungsstelle startet

Die Verhandlungen über einen Sozialplan für das Logistikzentrum in Erfurt sind am 20. Juni gescheitert. Seit heute tagt eine Einigungsstelle unter dem Vorsitz eines ehemaligen Arbeitsrichters. Bis zum 9. Juli sind vier Sitzungstermine angesetzt, um eine Lösung für die rund 2.100 betroffenen Beschäftigten zu finden.

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Hintergrund: Der Standort soll zum 30. September geschlossen werden. Der Betriebsrat wirft dem Unternehmen vor, zu wenig Geld für Abfindungen bereitzustellen. Laut Verdi hatte der Konzern ursprünglich rund 80 Millionen Euro eingeplant – jetzt bietet er weniger als die Hälfte. Die Thüringer Arbeitsministerin und Vertreter der Linken fordern eine tragfähigere Lösung.

BAG: Formfehler bei Massenentlassungen nicht heilbar

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Kündigungen deutlich verschärft. Ein Urteil vom 1. April (Az. 6 AZR 157/22) stellt klar: Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen zur dauerhaften Unwirksamkeit der Kündigung. Das gilt besonders, wenn die Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgt. Eine nachträgliche Heilung ist ausgeschlossen.

Auch bei der Zustellung von Kündigungsschreiben wird es für Arbeitgeber schwieriger. Ein Einwurf-Einschreiben reicht laut einem Urteil vom 7. Mai nicht aus, um den Zugang zweifelsfrei zu belegen – bestreitet der Arbeitnehmer den Erhalt, müssen Arbeitgeber nachbessern. Bei Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten gelten zudem strenge Meldevorschriften, wenn mehr als fünf Entlassungen innerhalb von 30 Tagen anstehen.

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Neuer Kündigungsschutz bei Elternzeit

Eine weitere Entscheidung vom 18. Juni (Az. 2 AZR 213/25) stärkt Arbeitnehmerrechte: Der besondere Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beginnt vor jedem einzelnen Abschnitt der Elternzeit neu – selbst wenn mehrere Zeiträume in einem Antrag angekündigt wurden.

Der Schutz setzt jeweils acht Wochen vor Start eines Abschnitts ein und gilt auch während der Probezeit. Das Gericht verwarf damit die bisherige Praxis, gestückelte Elternzeiten als eine zusammenhängende Phase zu betrachten. Arbeitgeber können zwischen den Abschnitten also nicht mehr einfach kündigen.

KI in der Sozialauswahl: Mensch bleibt entscheidend

Ein weiteres Spannungsfeld: der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Sozialauswahl. Experten betonen: KI darf als Hilfsmittel dienen, die finale Entscheidung muss aber beim Arbeitgeber liegen. Der Betriebsrat hat hier weitreichende Mitbestimmungsrechte – vor allem, um Diskriminierung und Datenschutzverstöße zu verhindern.

Bei außerordentlichen Kündigungen gelten ohnehin strikte Fristen. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Zustimmung des Integrationsamts Pflicht – der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes gestellt werden. Versäumt der Arbeitgeber diese oder die gesetzliche Zweiwochenfrist für fristlose Kündigungen, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen.

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