Elterngeld-Reform, Bezugsdauer

Elterngeld-Reform: Bezugsdauer sinkt auf 12 Monate ab November

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 14:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes mit kürzerer Bezugsdauer und höheren Beträgen. Verbände und Opposition kritisieren die Pläne scharf.

Elterngeld-Reform 2027: Kürzung der Bezugsdauer und höhere Sätze
Eine nachdenkliche Mutter hält ihr Baby und blickt auf Dokumente, die auf einem Tisch liegen, was finanzielle Planung und Familienwohl symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Einem Referentenentwurf von Familienministerin Karin Prien zufolge sinkt die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate. Gleichzeitig steigen die Mindest- und Höchstbeträge.

Kürzung und höhere Sätze zugleich

Die neue Regelung soll für Geburten ab dem 1. November 2027 gelten. Jeweils drei Monate sind dann fest für einen Elternteil reserviert, sechs Monate bleiben flexibel. Wer den vollen Anspruch ausschöpfen will, muss als Vater faktisch drei Monate Elternzeit nehmen.

Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Alleinerziehende können bis zu 12 Monate beziehen. Das ElterngeldPlus bleibt erhalten. Die Einsparungen: rund 500 Millionen Euro jährlich.

Scharfe Kritik von Verbänden und Opposition

Der Deutsche Frauenrat kritisierte die Pläne scharf. Das Familienministerium soll insgesamt acht Prozent seines Haushalts einsparen. Neben dem Elterngeld sind auch Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und der Demokratiebildung vorgesehen.

Die Grünen legten einen Gegenentwurf vor. Sie fordern 18 Monate Basiselterngeld nach einem „6+6+6“-Modell. Jeweils sechs Monate pro Elternteil, sechs Monate zur freien Verfügung. Der Mindestbetrag soll auf 500 Euro steigen, der Höchstbetrag auf 2.400 Euro. Auch Pflegeeltern sollen einen Anspruch erhalten.

Unterhaltsvorschuss wird gekürzt

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Das Familienministerium plant zudem Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Künftig soll die Leistung nur noch bis zum 15. Lebensjahr gewährt werden, statt wie bisher bis 18. Grund: Die Kosten haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht. 2024 standen Ausgaben von 3,2 Milliarden Euro Rückzahlungen von weniger als 600 Millionen Euro gegenüber. Diskutiert werden Sanktionen wie der Entzug des Führerscheins für säumige Unterhaltspflichtige.

BAG stärkt Kündigungsschutz in Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat den Schutz von Arbeitnehmern in Elternzeit präzisiert. Ein Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) stellt klar: Der besondere Kündigungsschutz entsteht vor jedem angemeldeten Elternzeitabschnitt neu – auch wenn mehrere Abschnitte in einem Antrag zusammengefasst wurden. Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung prüfen, ob für die Zukunft bereits Elternzeit beantragt wurde.

Klarstellungen beim Urlaubsanspruch

Weitere Entscheidungen betreffen den Urlaub während der Elternzeit. Ein Arbeitgeber kann den Urlaub nur für volle Kalendermonate der Elternzeit kürzen. An- und Abreisemonate dürfen nicht prozentual gekürzt werden. Die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist während der Elternzeit gehemmt. In einem Fall sprach das Gericht einem Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung für 146 Tage in Höhe von über 24.900 Euro zu – weil der Arbeitgeber die Kürzung nicht rechtzeitig und formal korrekt erklärt hatte.

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Geburtenrate auf Tiefstand

Die Reformdiskussion fällt in eine Zeit sinkender Geburtenzahlen. 2025 fiel die Rate in Deutschland auf 1,32 Kinder pro Frau – der niedrigste Stand seit 1997. Experten machen wirtschaftliche Unsicherheiten, Inflation und internationale Konflikte dafür verantwortlich. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gilt weiterhin als zentraler Faktor für den Kinderwunsch. Der aktuelle Wechsel der Sportmoderatorin Lea Wagner in den Mutterschutz zeigt, wie relevant die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Karriereplanung sind.

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