Elterngeld-Grenze 175.000 Euro: Wie Hochverdiener legal sparen
09.06.2026 - 05:12:07 | boerse-global.de
Seit April 2025 haben Paare mit mehr als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen keinen Anspruch mehr. Hochverdiener suchen jetzt fieberhaft nach legalen Wegen, doch unter die Grenze zu rutschen.
Während Hochverdiener um ihr Elterngeld kämpfen, übersehen viele Anleger die automatischen Steuerzugriffe auf ihre Depots. Dieser kostenlose Sonderreport zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kapitalerträge 2026 wirksam vor dem Fiskus schützen. So behalten Sie mehr von Ihrer Rendite – Gratis-Report jetzt sichern
PKV-Vorauszahlung als Schlupfloch
Steuerberater empfehlen eine simple Methode: Vorauszahlungen an die private Krankenversicherung. Bis zu drei Jahre Beiträge können im Voraus gezahlt werden – und senken das zu versteuernde Einkommen.
Ein Fallbeispiel zeigt die Wirkung: Ein Geschäftsführer drückte sein Einkommen von 195.000 Euro auf rund 169.080 Euro. Damit sicherte sich seine Familie Elterngeld von bis zu 25.200 Euro. Zusätzlich gab es Steuerersparnisse und eine zeitweise Beitragsbefreiung.
Versicherer reagieren bereits auf den neuen Bedarf. Der Münchener Verein bringt einen Premium-Tarif mit sechsmonatiger Beitragsbefreiung während der Elternzeit. Auch Leistungen für Kinderwunschbehandlungen sind integriert.
Politischer Streit um die Finanzierung
Die Debatte eskaliert. Johannes Winkel, Chef der Jungen Union, fordert eine Umverteilung aus dem Rentensystem. Seine Idee: Die geplante Rentenerhöhung von 4,2 auf 3 Prozent kürzen. Die freiwerdenden fünf Milliarden Euro sollen Elterngeld-Kürzungen abwenden und BAföG-Erhöhungen finanzieren.
Winkel wettert gegen eine unfaire Verteilung der Sparlasten: „Die jüngere Generation trägt die Hauptlast."
Ganz anders sieht es Ifo-Präsident Clemens Fuest. Er verteidigt die Kürzungen als „gebotenen Schritt" angesichts der Haushaltslage. Die Senkung der Einkommensgrenze sei richtig.
Steuerfallen bei Lohnersatzleistungen
Neben dem Elterngeld rücken andere Leistungen in den Fokus. Krankengeld bleibt zwar steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den Steuersatz für das restliche Einkommen.
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Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen pro Jahr erhält, muss eine Steuererklärung abgeben. Maßgeblich ist der Bruttobetrag.
Ausblick: Altersvorsorgedepot ab 2027
Für die langfristige Planung lohnt der Blick auf 2027. Dann startet das neue Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger. Die Grundförderung liegt bei bis zu 540 Euro, plus 300 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern könnte bis zu 1.215 Euro Förderung kassieren.
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