Elektroprüfung, Mängelquote

Elektroprüfung: Mängelquote bei Gebäudetechnik auf 35,9% gestiegen

01.07.2026 - 18:35:42 | boerse-global.de

Die Mängelquote bei sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik erreicht 2025 einen neuen Höchststand. Arbeitgeber müssen Prüffristen anpassen.

Sicherheit elektrischer Anlagen: Mängelquote auf Rekordhoch
Elektroprüfung - Eine Hand hält ein elektrisches Prüfgerät vor einem unscharfen Hintergrund mit Industriemaschinen, der Sicherheit und Präzision symbolisiert. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Laut Baurechtsreport 2026 des TÜV-Verbands lag die Mängelquote bei sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik 2025 bei 35,9 Prozent – ein neuer Höchststand. Zum Vergleich: 2020 waren es noch 26,1 Prozent, 2024 dann 26,9 Prozent.

Wer die Prüffristen festlegt

Die Verantwortung für die Prüfintervalle liegt beim Arbeitgeber. Er muss die Fristen auf Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Die rechtliche Grundlage liefern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Paragrafen 3 und 14 sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111 und TRBS 1201).

Ziel ist es, elektrische Anlagen so instand zu halten, dass keine Gefahren entstehen. Der Arbeitgeber haftet nicht nur für die Prüfungen selbst, sondern auch für die Dokumentation und die Auswahl qualifizierten Personals.

Die 2-Prozent-Regel als Gradmesser

In der Praxis haben sich unterschiedliche Prüffristen etabliert. Für Büroarbeitsplätze gelten bis zu 24 Monate, in der Produktion meist 12 Monate. Auf Baustellen sind die Intervalle wegen der höheren Belastung deutlich kürzer.

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Entscheidend für die Anpassung ist die 2-Prozent-Regel: Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, gilt die Frist als ausreichend. Bei geringer Beanspruchung ist sogar eine Verlängerung möglich. Steigt die Fehlerquote, müssen die Intervalle sofort verkürzt werden.

Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 1996 für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße. Seit 2013 müssen auch psychische Belastungen berücksichtigt werden.

Ab zehn Beschäftigten gilt eine strikte Dokumentationspflicht nach Paragraf 6 des Arbeitsschutzgesetzes. Das systematische Vorgehen umfasst sieben Schritte: von der Festlegung der Arbeitsbereiche über die Gefahrenermittlung bis zur Wirksamkeitsprüfung. Fehlt die Beurteilung, drohen im Schadensfall Bußgelder und Haftungsrisiken.

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Sicherheit in der Höhe

Neben der Elektroprüfung spielt auch der Absturzschutz eine zentrale Rolle. Die TRBS 2121 regelt den Schutz vor Absturz bei Arbeiten in der Höhe. Vorgeschrieben sind eine Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Unterweisungen nach Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes.

Kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer haben stets Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Für die Prüfung von Leitern und Fahrgerüsten sind befähigte Personen zuständig. Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Lösungen: Web-Anwendungen mit QR-Codes erfassen die Prüfhistorie lückenlos und erinnern automatisch an anstehende Termine.

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