Einkommensteuerreform: Kabinett beschließt 10 Mrd. Euro Entlastung ab 2028
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat laut Berichten vom 2. September 2026 den Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 verabschiedet. Das Gesetzespaket sieht ab dem Jahr 2028 ein Entlastungsvolumen von insgesamt 10 Mrd. Euro vor.
Kernpunkte der Reform sind Anpassungen beim Grundfreibetrag, dem Kindergeld sowie Verschiebungen bei den Steuersätzen für hohe Einkommen. Während die Regierung von einer gezielten Entlastung der Bürger spricht, äußern Wirtschaftsverbände und Fachleute deutliche Kritik an der Ausgestaltung der Maßnahmen.
Anpassungen der Freibeträge und Leistungen für Familien
Der Entwurf sieht eine schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Dieser soll nach 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und schließlich auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen.
Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant: Von derzeit 259 Euro pro Kind und Monat soll der Betrag im Jahr 2027 auf 267 Euro und im Folgejahr 2028 auf 272 Euro angehoben werden.
Auch Arbeitnehmer sollen durch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags direkt profitieren. Dieser steigt gemäß den Kabinettsbeschlüssen von 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Für Bezieher von Sonntagszuschlägen sieht der Entwurf hingegen eine neue Deckelung vor. Diese Zuschläge sollen künftig nur noch bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro statt wie bisher 50 Euro begrenzt werden.
Verschiebungen bei Spitzen- und Reichensteuer
Bei den Steuertarifen plant die Bundesregierung eine Anpassung der Progressionsstufen. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen, während die Grenze bisher bei 69.879 Euro liegt.
Wesentlich deutlicher fallen die Änderungen bei sehr hohen Einkommen aus. Die sogenannte Reichensteuer von 45 % wird bereits ab einer Schwelle von 250.000 Euro erhoben; zuvor lag dieser Wert bei 277.826 Euro.
Zusätzlich wird eine neue Stufe eingeführt: Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll künftig eine Superreichensteuer in Höhe von 47 % fällig werden. Schätzungen zufolge soll die verschärfte Reichensteuer Mehreinnahmen von 2.6 Mrd. Euro im Jahr 2027 und 2.8 Mrd. Euro im Jahr 2028 generieren.
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Finanzierung und fiskalische Auswirkungen
Die Reform führt zu erheblichen Steuermindereinnahmen, die für das Jahr 2027 auf 4,5 Mrd. Euro und für 2028 auf 6,0 Mrd. Euro beziffert werden. Je nach Datengrundlage wird die jährlich Nettoentlastung für die Steuerzahler mit 5,5 Mrd. Euro bis 5,6 Mrd. Euro angegeben. Zur Gegenfinanzierung sind Beträge zwischen 4,2 Mrd. Euro und 5 Mrd. Euro vorgesehen.
Ein Teil dieser Mittel soll durch die Anhebung der Minijob-Pauschalsteuer generiert werden, die von 2 % auf 5 % steigen soll. Zudem ist eine Kürzung des Handwerkerbonus geplant, bei dem der anrechenbare Anteil von 20 % auf 15 % sinkt.
Kritisch wird in Berichten angemerkt, dass die kalte Progression weiterhin nicht vollständig ausgeglichen wird. Diese habe im Jahr 2025 rund 35,7 Mio. Steuerpflichtige mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung von 221 Euro pro Jahr betroffen.
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Anhand einer Beispielrechnung wird die Wirkung der Reform verdeutlicht: Ein Paar mit zwei Kindern, bestehend aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit einem Bruttoeinkommen von jeweils 2.800 Euro, würde im Jahr 2028 um insgesamt 632 Euro entlastet.
Kritik aus Wirtschaft und Politik
Trotz der angekündigten Entlastungen stößt der Entwurf auf breiten Widerstand. Der BDI bezeichnete das Vorhaben als steuerpolitische Enttäuschung und kritisierte insbesondere die Reichensteuer als Mittelstandssteuer, da rund 70 % der Bemessungsgrundlage unternehmerische Tätigkeiten beträfen. Auch der IW-Experte Tobias Hentze bemängelte, dass die Reformen nicht ausreichten.
Innerhalb der politischen Landschaft ist das Vorhaben ebenfalls umstritten. Während das Wirtschaftsministerium gegen die Reform protestierte, warnte SPD-Chef Klingbeil laut Berichten vom 1. September vor einer Opposition innerhalb der Regierung und kritisierte Forderungen nach weitergehenden Entlastungen, signalisierte jedoch grundsätzliche Offenheit für weitere Gespräche.
Kritik kam zudem vom DGB, dem DIHK sowie den Grünen. Der SPD-Kandidat Willingmann bemängelte konkret, dass ein Busfahrer mit 2.800 Euro Bruttogehalt im Jahr 2027 lediglich um 95 Euro entlastet werde.
