Einkommensteuerreform, Kabinett

Einkommensteuerreform 2027: Kabinett beschließt Entwurf mit 10 Milliarden Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf kombiniert höhere Freibeträge mit zusätzlichen Belastungen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Einkommensteuerreform 2027: Entlastungen und höhere Abgaben geplant
Moderne Glas- und Betonfassade eines Regierungsgebäudes an einem sonnigen Herbsttag. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Das Vorhaben sieht vor, dass Bundestag und Bundesrat zeitnah bis zum Jahresende zustimmen. Am 8. Oktober 2026 debattierte der Bundestag in erster Lesung über die Vorlage und überwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei der Finanzausschuss die Federführung übernimmt. Ein abschließender Beschluss des Parlaments steht noch aus.

Stufenweise Entlastungen bei Freibeträgen und Pauschalen

Der Regierungsentwurf sieht steuerliche Entlastungen vor, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und 2028 in einer zweiten Stufe erweitert werden sollen. Der steuerliche Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und im Jahr 2028 weiter auf 12.900 Euro steigen.

Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat klettern, gefolgt von einer Erhöhung auf 272 Euro im Jahr 2028. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für Kinder von 9.756 Euro im Jahr 2026 auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und erreichen 2028 einen Wert von 10.236 Euro je Kind und Jahr.

Für Beschäftigte sieht die Bundesregierung zudem eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vor: Dieser soll 2027 von bislang 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten durch die Erhöhung rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig auf das Ausfüllen der Anlage N verzichten. Das gesamte Entlastungsvolumen der Reform beziffert die Bundesregierung auf rund 10 Milliarden Euro.

Vorgesehene Gegenfinanzierung und Kürzungen

Um die Entlastungen gegenzufinanzieren, plant die Bundesregierung mehrere steuerliche Verschärfungen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll der Steuersatz von 45 Prozent greifen, ergänzt durch eine neue Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Zudem soll die Pauschsteuer für Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden.

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Einschnitte sind auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit privater Ausgaben vorgesehen. Die Ermäßigung für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes soll ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von 20 Prozent auf 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen gekürzt werden.

Gleichzeitig sinkt der jährliche Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro. Die Regelung gilt für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, während Materialkosten weiterhin ausgeschlossen bleiben. Unberührt bleibt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Paragraf 35a Absatz 2, die bei 20 Prozent und maximal 4.000 Euro im Jahr verbleibt.

Modellrechnungen und Reaktionen aus der Wirtschaft

Modellrechnungen von Finanztip veranschaulichen die finanziellen Auswirkungen für verschiedene Einkommensgruppen: Bei einem Alleinstehenden der Steuerklasse I ohne Kirchensteuer führt die Reform bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro zu einem Plus von 7,41 Euro bis 10,66 Euro netto im Monat.

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Bei 6.000 Euro Brutto verbleibt hingegen ein Minus von 83 Cent monatlich, bei 9.000 Euro Brutto sinkt das Nettoeinkommen um 41,24 Euro monatlich beziehungsweise rund 495 Euro im Jahr. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und Monatsgehältern von 7.000 Euro und 3.000 Euro verzeichnet demnach trotz 16 Euro mehr Kindergeld monatlich ein Minus von 5,44 Euro.

Aus der Wirtschaft kommen bereits Forderungen nach Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderte am 7. Oktober 2026 anlässlich der ersten Lesung klare Prioritäten im Haushalt für eine stärkere steuerliche Entlastung.

Der Verband verwies darauf, dass die meisten Handwerksbetriebe als Personenunternehmen organisiert sind und daher Einkommensteuer statt Körperschaftsteuer zahlen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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