Deutschland, Verbraucher

Ein Klick statt E-Mail-Pingpong: Ein neuer Widerrufsknopf soll Online-Käufer besser schützen.

19.12.2025 - 13:35:39

Online-Käufe: Gut sichtbarer Widerrufsknopf wird Pflicht. Was sich für Verbraucher und Patienten bald ändert.

  • Künftig soll auf der Website so lange wie die Widerrufsfrist gilt, ein Widerrufsbutton zu finden sein. (ISymbolbild) - Foto: Sina Schuldt/dpa

    Sina Schuldt/dpa

  • Beim Online-Shopping soll es leichter werden, die Bestellung rückgängig zu machen. (Illustration) - Foto: Helena Dolderer/dpa/dpa-tmn

    Helena Dolderer/dpa/dpa-tmn

Künftig soll auf der Website so lange wie die Widerrufsfrist gilt, ein Widerrufsbutton zu finden sein. (ISymbolbild) - Foto: Sina Schuldt/dpaBeim Online-Shopping soll es leichter werden, die Bestellung rückgängig zu machen. (Illustration) - Foto: Helena Dolderer/dpa/dpa-tmn

Wer beim Online-Shopping falsch abgebogen ist, kann seine Kaufentscheidung bald leichter rückgängig machen. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen. Dadurch soll der Widerruf für Verbraucher genauso einfach werden wie der Kauf selbst. Der Widerrufsknopf muss während der Widerrufsfrist von 14 Tagen für die Käuferinnen und Käufer verfügbar sein. 

Für die Kundinnen und Kunden bedeute dies, dass beim Widerruf eines Online-Kaufs dann «kein E-Mail-Pingpong-Spiel» mehr notwendig sein werde, betonte Carmen Wegge (SPD) in der abschließenden Beratung. Mit dem Gesetzentwurf, der laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit fand, wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. 

Keine Manipulation 

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt noch Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen beziehungsweise Punkte ergänzt. Unter anderem werden im Zivilrecht Vorgaben zur Gestaltung der Benutzeroberfläche für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen gemacht. Hier geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch sogenannte Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann womöglich unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.

Kostenloser Einblick in Behandlungsakte

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hob noch eine Änderung für Patienten hervor, die der Bundestag mit beschlossen hat. «Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei und weiterhin unverzüglich zu gewähren», hieß es in einer Stellungnahme. Dafür habe sich der Verband eingesetzt. Für die Koalition müsse dies nun der Auftakt sein, für «besseren Patientenschutz zu sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern und Individuellen Gesundheitsleistungen».

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Bundestag beschließt «Anti-Greenwashing-Gesetz». Bald soll «Greenwashing» für Unternehmen teuer werden. Das ist gut für alle, die tatsächlich nachhaltige Produkte herstellen. Wer mit Aussagen wie «klimaneutral» wirbt, soll das auch beweisen können. (Wirtschaft, 19.12.2025 - 12:55) weiterlesen...

Verbraucher nehmen mehr Kredite für Konsum auf. Was der Bankenfachverband dazu sagt. Während Verbraucher mehr Kredite aufnehmen, bleiben Unternehmen bei Investitionen zurückhaltend. (Wirtschaft, 19.12.2025 - 09:30) weiterlesen...

Verbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien Droht ab Mitte Januar 2026 ein Verkaufstopp für Batterien? Verbände kritisieren die Umsetzung eines neuen Gesetzes und warnen vor Engpässen bei wichtigen Alltags- und Medizinprodukten. (Wirtschaft, 19.12.2025 - 09:08) weiterlesen...

Mehrheit mag keine Trinkgeld-Optionen bei Kartenlesegeräten Digitale Trinkgeld-Optionen: Viele Gäste fühlen sich von den Betragsvorschlägen am Lesegerät einer Umfrage zufolge eher genervt als animiert. (Politik, 19.12.2025 - 04:05) weiterlesen...

Preisbremsen-Überprüfung: Versorger zahlen Millionen zurück. Förmliche Verfügungen gab es bislang nicht. Neun Verfahren laufen noch. Energieversorger haben nach Prüfungen durch das Kartellamt rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. (Wirtschaft, 18.12.2025 - 13:19) weiterlesen...

Schufa muss erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort löschen. Der BGH hat nun ihre Speicherfristen unter die Lupe genommen. Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. (Politik, 18.12.2025 - 10:00) weiterlesen...