EEG-Reform: Übergangsfrist von 36 Monaten für Solaranlagen ab 2027
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 17:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die neuen Pläne sehen deutlich mildere Einschnitte für private Photovoltaik-Anlagen vor als ursprünglich geplant. Die sofortige Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen ist vom Tisch – stattdessen soll ein schrittweiser Übergang in die Direktvermarktung erfolgen.
Übergangsfristen für private Solaranlagen
Die feste Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen endet ab 2027 nicht abrupt. Für Anlagen bis 25 Kilowatt (kW) – in erweiterten Entwürfen teils bis 50 kW – ist eine Übergangsphase von 36 Monaten vorgesehen. In dieser Zeit erhalten Betreiber eine gesetzliche Vergütung, die etwa einen Cent pro Kilowattstunde unter den bisherigen Werten liegt.
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Nach den drei Jahren müssen Betreiber ihren Strom selbst an der Börse vermarkten. Für vier Jahre können sie dafür einen zusätzlichen Direktvermarktungsbonus erhalten. Die Relevanzschwelle sinkt in den Folgejahren: Ab 2028 gilt sie nur noch für Anlagen bis 25 kW, ab 2029 nur noch bis 7 kW. Ab 2030 ist das vollständige Ende der staatlichen Übergangszahlungen für Neuanlagen geplant.
Neuregelungen bei Netzengpässen
Ein weiterer Kernpunkt der Reform betrifft Netzengpässe. Die Kosten für Stabilisierungsmaßnahmen, den sogenannten Redispatch, belaufen sich derzeit auf rund drei Milliarden Euro jährlich. Der Entwurf sieht nun eine Reduzierung der Kompensationszahlungen für neue EE-Anlagen vor – statt sie komplett zu streichen.
Eine Spitzenkappung soll das Netz in Zeiten extrem hoher Einspeisung entlasten. In Engpassgebieten bleibt die Entschädigung für abgeregelte Anlagen bestehen, wird aber präziser justiert und insgesamt verringert. Das Paket enthält zudem Anreize für den Windkraftausbau in Süddeutschland.
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Politische Kompromisse und Biomasse-Ziele
Die Überarbeitung ist das Ergebnis monatelanger regierungsinterner Abstimmungen. Reiche reagierte damit auf Widerstand von Finanzminister Klingbeil und Umweltminister Schneider, die den ersten Entwurf wegen harter Einschnitte für Hausbesitzer kritisiert hatten. Trotz der Abschwächungen hält die Regierung am Ziel fest, bis 2030 eine erneuerbare Stromerzeugung von 80 Prozent zu erreichen.
Im Bereich Bioenergie sieht die Novelle eine Anhebung der Ausbauziele vor. Die Kapazität für Biomasse-Anlagen soll bis 2035 auf 9,5 Gigawatt steigen.
Kritik an Fristen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußerte sich grundsätzlich positiv zum neuen Entwurf. Er biete mehr Planungssicherheit für Investoren. Kritisiert wurde jedoch die knappe Zeitbemessung: Die Anhörungsfrist für Länder und Verbände endet bereits am 22. Juli.
Sollte der Zeitplan halten, verabschiedet das Bundeskabinett die EEG-Novelle und das Netzpaket voraussichtlich am 29. Juli. Ziel der Reform ist es, die Gesamtkosten der Solarförderung zu begrenzen und kleinere Erzeugungsanlagen schrittweise in den Strommarkt zu integrieren.
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