EEG-Reform, Kabinett

EEG-Reform: Kabinett beschließt Ende der Solarförderung ab 2027

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett verabschiedet Netzanschlusspaket: Ab 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen, Übergangszahlungen und strengere Netzregeln geplant.

EEG-Reform: Kabinett beschließt Ende der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen
Moderne Solaranlagen auf einem Wohnhausdach bei Sonnenuntergang als Symbol für die EEG-Reform und Energiewende. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein neues Netzanschlussgesetz verabschiedet. Die als Netzanschlusspaket bezeichneten Maßnahmen zielen darauf ab, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz neu zu regeln und die staatliche Förderung grundlegend umzugestalten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnete die Reform als einen Paradigmenwechsel für die deutsche Energiepolitik.

Ende der festen Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Abkehr von der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kW ab dem Jahr 2027. Stattdessen sieht die Bundesregierung einen Übergang zur Direktvermarktung vor. Für einen befristeten Zeitraum sind jedoch Übergangszahlungen vorgesehen, die nach Anlagenleistung gestaffelt werden: Ab 2027 greifen diese für Anlagen unter 50 kW, ab 2028 für solche unter 25 kW und in den Jahren 2029 bis 2030 für Anlagen unter 7 kW. Diese Zahlungen werden jeweils für maximal 36 Monate gewährt.

Für neue Anlagen, die bis Ende Juli 2027 in Betrieb gehen, wurde ein Förderwert von 5,20 Cent/kWh festgesetzt. Dieser Wert ergibt sich aus einem Basiswert von 6,20 Cent abzüglich eines Centbetrags und soll ab August 2027 alle sechs Monate um 1 % sinken. Nach Ablauf der dreijährigen Übergangsphase ist für Anlagen unter 25 kW ein Direktvermarktungs-Bonus von 1,5 Cent/kWh für die Dauer von vier Jahren vorgesehen.

Technische Anforderungen und Netzanschlussregeln

Die Neuregelung sieht zudem verschärfte technische Vorgaben vor. Die Einspeisung neuer PV-Anlagen wird generell auf 50 % der installierten Leistung begrenzt. Zudem wird für neue Anlagen zwischen 2 kWp und 100 kWp eine Smart-Meter-Pflicht eingeführt. Betreiber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen ihre Einspeisung auf maximal 60 % drosseln. Der vollständige Rollout der intelligenten Messsysteme soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein.

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Im Rahmen des Netzanschlusspakets erhalten Netzbetreiber erweiterte Befugnisse. In Gebieten, die als kapazitätslimitiert eingestuft werden, können sie den Anschluss neuer Wind- und Solarparks ablehnen. Als kapazitätslimitiert gelten Regionen, in denen im Vorjahr mehr als 5 % der Erzeugung abgeregelt werden mussten. Diese Einstufung gilt für sechs Jahre und kann um weitere 1,5 Jahre verlängert werden. In diesen Gebieten besteht zudem kein Anspruch auf Entschädigung für Ertragsverluste neuer Anlagen bis zu einer Höhe von 20 %.

Kosten, Ausbauziele und politische Kontroversen

Die Bundesregierung beziffert die Kosten für die Umsetzung der Reform bis zum Jahr 2032 auf 12,8 Mrd. Euro. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 % zu steigern. Im Jahr 2025 lag dieser Anteil bei 56 %, während er aktuell knapp 60 % beträgt. Um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, wurden Ausschreibungsvolumina von jeweils 15 GW für die Jahre 2027 und 2028 sowie 12 GW für das Jahr 2029 beschlossen. Für Anlagen ab einer Leistung von 100 kW ist zudem eine Erlösabschöpfung vorgesehen.

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Die Pläne stoßen auf geteilte Reaktionen. Während der Industrieverband BDI die Reform begrüßte, übten Umweltverbände wie der BEE und der DNR deutliche Kritik. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) bezeichnete das Netzanschlusspaket als Verhinderungsinstrument. Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte, die Gesetze würden die erneuerbaren Energien torpedieren, und warf der Wirtschaftsministerin vor, den Netzausbau zu verschleppen. Michael Kellner, Energiepolitiker der Grünen, warnte vor dem Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen im Handwerk.

Auch die Solarindustrie reagierte besorgt und prognostizierte einen Einbruch der Nachfrage um zwei Drittel. Bevor die Reform in Kraft treten kann, steht noch die Beratung im Bundestag aus. Zudem benötigt die Bundesregierung für die Umsetzung eine staatshilferechtliche Genehmigung der Europäischen Union.

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