EEG 2027: Neue Regeln für Windkraft und Solar ab Januar
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im laufenden parlamentarischen Verfahren zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) haben führende Branchenverbände vor erheblichen Risiken für Bürgerenergieprojekte gewarnt.
Laut Berichten vom 15. September 2026 fordern der Bundesverband Windenergie (BWE), der Deutsche Genossenschafts- und Prüfungsverband (DGRV) sowie das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) verlässliche Rahmenbedingungen, um den Fortbestand privater Investitionen und lokaler Vorhaben zu sichern.
Die derzeitigen Entwürfe gefährdeten nach Einschätzung der Organisationen sowohl die Umsetzung geplanter Projekte als auch das bereits eingesetzte private Kapital.
Finanzierungshürden und bankenrechtliche Bedenken
Ein zentraler Kritikpunkt der Verbände betrifft die engen Vorgaben zur Eigentümerstruktur bei Bürgerwindprojekten. Diese erschwerten die Bankfinanzierung erheblich, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Insolvenzfall. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek und BBEn-Vorstand Harald Uphoff forderten daher ein eigenes Ausschreibungssegment für die Bürgerenergie sowie eine tragfähige Übergangslösung für bereits gemeldete Projekte.
Parallel dazu hat sich der Finanzierungsbeirat des BWE, dem Institute wie die Commerzbank, die Deutsche Kreditbank, die GLS, die LBBW, die Hypovereinsbank sowie Sparkassen und Volksbanken angehören, in einem Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und den Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, gewandt.
Die Bankenvertreter kritisierten die geplanten Regelungen in der EEG-Novelle und dem sogenannten Netzpaket. Sie sehen durch die Gesetzesvorhaben zusätzliche, bisher nicht exakt bezifferbare Kosten- und Erlösrisiken für die Windkraft an Land. Dies führe dazu, dass sich Verschuldungsgrade, Laufzeiten und Risikokosten verschlechtern, während die Eigenkapitalanforderungen steigen. Zudem wurde die Begrenzung der Wirkleistung kritisiert, die bereits genehmigte Projekte mit Ausschreibungszuschlag treffen würde.
Redispatch-Vorbehalt belastet Wirtschaftlichkeit
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der regulatorischen Neuausrichtung ist das von Ministerin Reiche geplante Netzpaket mit einem „Redispatchvorbehalt“. Neue Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in überlasteten Netzen sollen künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie abgeregelt werden.
Fachleute warnten in diesem Zusammenhang vor steigenden Finanzierungskosten. Der Regierungsentwurf, der bereits am 29. Juli 2026 beschlossen wurde, sieht kapazitätslimitierte Netzgebiete für eine Dauer von bis zu 6 Jahren vor. Die Schwelle für eine Abregelung ohne Entschädigung soll bei über 5 Prozent liegen.
Der Entschädigungsverzicht beträgt demnach maximal 20 Prozent der Jahreserzeugung, bei Windkraftanlagen in Vorranggebieten 18 Prozent. Eine Verlängerung dieser Phase um 18 Monate auf insgesamt bis zu 7,5 Jahre ist möglich.
Der Regierungsentwurf zum Netzpaket ist am 29. Juli 2026 beschlossen, die EEG-Novelle läuft im parlamentarischen Verfahren. Für Betreiber und Bürgerenergie-Investoren entscheidet sich jetzt, welche Regeln für gemeldete Projekte gelten und wo Bestandsschutz greift. Der kostenlose Report ordnet ein, was der Entwurf vorsieht — von der Abregelung ohne Entschädigung bis zur Erlösabschöpfung bei Offsite-PPAs. EEG-2027-Report jetzt anfordern
Ab dem 1. Januar 2027 soll zudem für Photovoltaik-Freiflächen eine maximale Einspeisung von 70 Prozent und für Windkraftanlagen eine Grenze von 280 W/m² Rotorfläche gelten. BDEW-Chefin Kerstin Andreae forderte angesichts dieser Entwicklungen ein klares Monitoring und rechtssichere Bestandsschutzregelungen.
Systemwechsel bei Förderung und Marktmechanismen
Die EEG-Novelle 2027 sieht für große Anlagen einen Wechsel auf zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) vor. Offsite-Power Purchase Agreements (PPA) sollen weiterhin einer Erlösabschöpfung unterliegen, die sich am Jahresmarktwert statt am tatsächlichen PPA-Preis bemisst.
Der LEE NRW kritisierte diese Regelung als riskant. Eine Studie des Analysehauses Enervis im Auftrag des Verbandes schlägt Alternativen wie einen Ausschreibungsbonus oder eine Abschöpfung auf Basis der tatsächlichen Erlöse vor. Onsite-PPAs sollen hingegen von der Abschöpfung ausgenommen bleiben.
Für neue Photovoltaik-Dachanlagen wird die feste Einspeisevergütung schrittweise gesenkt. Ab 2027 gilt dies für Anlagen unter 50 kW, ab 2028 unter 25 kW und bis 2030 schließlich für Anlagen unter 7 kW.
Die Übergangszahlung ist auf maximal 36 Monate befristet und beträgt für Gebäude-PV 5,2 Cent/kWh. Ab einer Anlagengröße von 100 kW greifen künftig Differenzverträge.
Infrastrukturbedarf und Kosten der Transformation
Der enorme Investitionsbedarf der Energiewende wird durch aktuelle Analysen unterstrichen. Eine Studie von McKinsey beziffert die Gesamtkosten bis 2035 auf 780 bis 1.035 Milliarden Euro.
Davon entfallen allein 680 bis 910 Milliarden Euro auf die Strominfrastruktur. Die 82 größten Verteilnetzbetreiber schätzen den Investitionsbedarf für ihre Netze bis 2033 auf rund 110 Milliarden Euro.
Der Finanzierungsbeirat des BWE — Commerzbank, DKB, GLS, LBBW, Hypovereinsbank, Sparkassen und Volksbanken — warnt in einem Brief an Ministerin Reiche vor nicht bezifferbaren Kosten- und Erlösrisiken: Verschuldungsgrade, Laufzeiten und Risikokosten verschlechtern sich, die Eigenkapitalanforderungen steigen. Wer Bürgerwindprojekte finanziert, braucht belastbare Zahlen statt Annahmen. Der kostenlose Report zeigt, welche Punkte Banken im Insolvenzfall prüfen und wie Sie Ihr Projekt darauf vorbereiten. Leitfaden zur Bankfinanzierung sichern
Die Kosten für das Netzengpassmanagement beliefen sich im Jahr 2025 laut Bundesregierung auf insgesamt 3,076 Milliarden Euro, nach 2,954 Milliarden Euro im Vorjahr. Der größte Teil entfiel mit 1,178 Milliarden Euro auf den Redispatch konventioneller Kraftwerke, während der Ausgleich für Erneuerbare-Energien-Anlagen bei 435 Millionen Euro lag.
Ziel der Bundesregierung bleibt ein Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 80 Prozent bis zum Jahr 2030. Die erste Lesung des Netzanschlusspakets im Bundestag ist für den 24. September 2026 geplant.
