EEG, Bundeskabinett

EEG 2027: Bundeskabinett kippt feste Einspeisevergütung für PV

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt EEG-Reform mit Ende der festen Einspeisevergütung und neuem Netzanschlussverfahren.

EEG 2027: Systemwechsel bei Solarförderung und Netzregeln
Moderne Photovoltaikanlage auf einem Hausdach bei Sonnenuntergang als Symbol für die EEG-Novelle. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das EEG 2027 verabschiedet – und leitet damit einen Systemwechsel ein. Statt staatlich garantierter Preise setzt die Regierung künftig auf Marktintegration. Das hat vor allem für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen weitreichende Folgen.

Aus für feste Einspeisevergütung

Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Dachanlagen fällt ab 2027 weg. Stattdessen müssen Betreiber ihren Strom künftig direkt vermarkten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht von einem notwendigen Schritt, um Erneuerbare Energien wettbewerbsfähiger zu machen.

Eine Übergangsphase von maximal 36 Monaten soll den Wechsel abfedern. Die Staffelung nach Anlagengröße ist ambitioniert: 2027 gilt sie noch für Anlagen bis 50 kW, 2028 sinkt die Grenze auf 25 kW, 2029 auf 7 kW. Danach gibt es einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für 48 Monate. Die Einspeisung am Netzanschlusspunkt wird auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt.

Netzpaket mit Härten

Parallel zum EEG brachte das Kabinett ein Netzpaket auf den Weg. Das Prinzip „first ready, first serve“ soll Projekten mit fortgeschrittenem Planungsstand Vorrang beim Netzanschluss geben.

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Kritisch diskutiert wird der Redispatch-Vorbehalt: In Engpassgebieten müssen Anlagenbetreiber künftig eine entschädigungsfreie Abregelung hinnehmen – gedeckelt auf maximal 20 Prozent des Jahresertrags (in Windvorranggebieten 18 Prozent). Die Regelung gilt sechs Jahre, eine Verlängerung um bis zu 18 Monate ist möglich. Voraussetzung: Im jeweiligen Gebiet lag die Abregelungsquote im Vorjahr bereits bei mindestens 5 Prozent.

Windkraft und Bioenergie: Ambitionierte Ziele

Um das 80-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen, erhöht der Entwurf die Ausschreibungsmengen deutlich. Für Windenergie an Land sind jährlich 15 Gigawatt geplant, plus zusätzliche 12 Gigawatt. Bei PV-Freiflächenanlagen liegt das Ziel bei 14 Gigawatt, für Gebäude-PV bei 1,5 Gigawatt.

Die Bioenergie-Branche ist weniger glücklich: Die Ausschreibungsvolumina für 2027 bis 2030 wurden zwar auf 4.500 Megawatt angehoben. Doch die Streichung von Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKWs sorgt für Unmut. Branchenvertreter warnen vor Gefahren für bestehende Biogasanlagen.

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Widerstand aus Wirtschaft und Politik

Die Pläne stoßen auf deutliche Kritik. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnt vor gefährdeten Ausbauzielen. Das Netzpaket belaste die Erzeuger einseitig, statt die Netzbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. Vertreter der Solarwirtschaft bezeichnen die Signale an private Investoren als fatal.

Auch politisch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die SPD-Fraktion kündigte bereits erheblichen Änderungsbedarf für die Bundestagsberatungen an. Zudem steht das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Eine erste Evaluierung ist für 2029 vorgesehen.

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