E-Scooter-Haftung, Bundesrat

E-Scooter-Haftung: Bundesrat macht Vermieter für Unfallkosten haftbar

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mietflotten haften künftig unabhängig von eigenem Verschulden für Unfallkosten, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

E-Scooter: Bundesrat stimmt neuer Haftung für Vermieter zu
Eine leere, städtische Straßenkreuzung bei Tageslicht ohne Personen oder Fahrzeuge. Illustration mit AI erstellt.

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesrat den Weg für eine grundlegende Änderung der Haftung im Straßenverkehr freigemacht. Ein entsprechendes Gesetz von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) passierte die Länderkammer. Damit gelten bei Unfällen mit E-Scootern künftig dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Insbesondere Vermieter der Elektro-Tretroller werden künftig stärker in die Pflicht genommen, um Unfallkosten abzusichern.

Verschuldensunabhängige Halterhaftung für Flottenbetreiber

Kern der Neuregelung ist die Einführung einer verschuldensunabhängigen Halterhaftung für Vermieter von E-Scootern. Bisher war die Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gesetzlich ausgeschlossen. Diese Ausnahme entfällt künftig für E-Scooter. Betreiber von Mietflotten müssen demnach für Unfallkosten aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht belangt werden kann.

Nach Angaben der Bundesregierung ist dies in der Praxis häufig der Fall, da Fahrer von gemieteten E-Scootern nach einem Unfall oft nicht identifizierbar seien. Geschädigte können ihre Ansprüche künftig direkt gegen das Verleihunternehmen und dessen Haftpflichtversicherer geltend machen. Ein Nachweis, dass der Fahrer den Roller fehlerhaft abgestellt oder bedient hat, ist für die Haftung des Halters nicht mehr erforderlich.

Die Bundesregierung begründete die Neuregelung damit, dass Flottenbetreiber erhebliche wirtschaftliche Vorteile aus der Bereitstellung der Fahrzeuge ziehen. Daher sei es angemessen, dass sie auch das damit verbundene Betriebsrisiko tragen, unabhängig von einem eigenen Verschulden.

Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten

Das Gesetz war bereits im Juli vom Bundestag beschlossen worden. Nachdem nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Vorhaben ausgefertigt und offiziell verkündet werden.

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Die neuen Regeln treten am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf die Verkündung folgt. Damit wird eine rechtliche Angleichung an die Haftung von Personenkraftwagen und anderen motorisierten Fahrzeugen vollzogen, bei denen die Halterhaftung bereits seit langem etabliert ist.

Massive Zunahme von Fahrzeugen und Unfallzahlen

Die Gesetzesinitiative reagiert auf die dynamische Entwicklung im Bereich der Mikromobilität. Daten des Statistischen Bundesamtes belegen eine deutliche Zunahme der E-Scooter-Nutzung in den vergangenen Jahren. Die Zahl der versicherten Elektro-Tretroller in Deutschland stieg von rund 180.000 im Jahr 2020 auf rund 990.000 im Jahr 2023. Dies entspricht mehr als einer Verfünffachung des Bestandes innerhalb von drei Jahren.

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Die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektrokleinstfahrzeugen ist laut Statistischem Bundesamt von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024 gestiegen. Mit der neuen Halterhaftung trifft dieses Risiko künftig auch die Flottenbetreiber. Unser kostenloser Leitfaden hilft Ihnen, Versicherungs- und Risikomanagement für Mikromobilität neu aufzustellen. Leitfaden Risikomanagement jetzt sichern

Parallel zur steigenden Anzahl der Fahrzeuge hat sich auch das Unfallgeschehen intensiviert. Während das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 noch 5.860 Unfallbeteiligte mit Elektrokleinstfahrzeugen registrierte, stieg diese Zahl bis zum Jahr 2024 auf 12.509 Personen an. Da sowohl die Anzahl der Roller als auch die der Unfälle seit Jahren zunimmt, sah der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf beim Schutz von Unfallopfern.

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