E-Scooter-Haftung, Bundesrat

E-Scooter-Haftung: Bundesrat billigt neue Regeln für Verleihfirmen

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die beschlossene Reform nimmt Verleihfirmen stärker in die Verantwortung; das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 wirksam werden.

E-Scooter: Bundesrat billigt Ausweitung der Halterhaftung
Eine menschenleere, regennasse Stadtkreuzung bei Dämmerung mit Fokus auf die städtische Infrastruktur. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Halterhaftung auf Elektrokleinstfahrzeuge gebilligt. Mit dieser Entscheidung werden E-Scooter künftig den Haftungsregeln für reguläre Kraftfahrzeuge angeglichen. Nachdem der Bundestag den Entwurf bereits im Juli 2026 beschlossen hatte, passierte das Gesetzesvorhaben nun die Länderkammer. Damit soll eine langjährige Haftungslücke im Straßenverkehr geschlossen werden.

Gefährdungshaftung und Beweislastumkehr

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass für Halter von Elektrokleinstfahrzeugen künftig die Gefährdungshaftung nach § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt. Zugleich greift für die Fahrer die Verschuldensvermutung nach § 18 StVG inklusive Beweislastumkehr.

Fahrer müssen sich im Schadensfall somit selbst entlasten. Die bisher geltende Ausnahme von diesen Regeln für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h entfällt.

Bei Leih-Scootern haftet nach den neuen Vorschriften das jeweilige Verleihunternehmen als Halter, darunter Anbieter wie Lime, Bolt oder Tier. Auch private Besitzer gelten rechtlich als Halter. Von der Regelung ausgenommen bleiben lediglich Fahrzeuge für Mobilitätseingeschränkte sowie langsame land- und bautechnische Fahrzeuge.

Die Reform schließt zudem Fälle ein, in denen Passanten über falsch abgestellte Roller stolpern. Geschädigte müssen künftig nicht mehr mühsam nachweisen, wer das Fahrzeug gefahren oder abgestellt hat. Sie können sich direkt an den Halter beziehungsweise die Verleihfirma wenden.

Verleihunternehmen haften damit künftig für sämtliche mit den vermieteten Fahrzeugen verursachten Schäden, unabhängig von der Schuldfrage des Fahrers. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Vermieter wirtschaftlich am Verleih verdienen und folglich auch das Betriebs- und Haftungsrisiko tragen sollen.

Schließung von Haftungslücken bei steigenden Unfallzahlen

Ziel der Reform ist es, das bisherige Verschieben von Verantwortung zwischen Nutzern und Betreibern zu unterbinden. Bislang schätzte die Bundesregierung jährlich rund 1.500 nicht kompensierte Unfallschäden. Die Neuregelung soll nun etwa zwei Drittel davon in die Versicherungssumme einbinden. Nach Angaben der Bundesregierung stammen rund 20 Prozent der E-Scooter aus dem Vermietbereich, auf den jedoch rund 40 Prozent der Schadensfälle entfallen.

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Die Unfallstatistik unterstreicht den Handlungsbedarf: Das Statistische Bundesamt registrierte im Vorjahr fast 16.500 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden – ein Zuwachs von 38,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Destatis verzeichnete bei E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden einen Anstieg von 5.535 im Jahr 2021 auf 16.496 im Jahr 2025. Im ersten Halbjahr 2026 verunglückten 2.076 Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, was einem Plus von 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Die Zahl der Todesopfer stieg in dieser Statistik von 13 auf 28. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichnete zugleich ein starkes Wachstum der Flotten: Lag der Bestand in Deutschland im Jahr 2020 noch bei rund 180.000 Fahrzeugen, stieg er bis 2023 auf fast eine Million an.

Die Unfallforscherin Kirstin Zeidler stellte fest, dass Nutzer von Leih-Scootern jünger sowie weniger geübt seien und zudem häufiger auf Gehwegen führen.

Reaktionen und Ausblick auf das Inkrafttreten

Verbraucherschützer und Kommunen begrüßen die gesetzliche Klarstellung. Auch Branchenvertreter und Sharing-Anbieter sehen den Schritt als überfällig an, warnen jedoch vor steigenden Betriebskosten, höheren Versicherungsprämien und zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Betreiber werden gesetzlich verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, wobei Halter unter bestimmten Umständen auch für Fremdnutzungen einstehen müssen.

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Kritiker befürchten zudem Unsicherheiten für private Halter, die künftig sorgfältig dokumentieren müssen, wem sie ihr Fahrzeug überlassen. Für private Nutzer dürften die Versicherungsprämien um einige Euro pro Jahr steigen.

Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten, konkret am ersten Tag des Quartals nach der offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ein genauer Termin steht noch aus. Zudem muss die Halterhaftung noch in bestehende Verordnungen wie die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung integriert werden.

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