E-Rechnungspflicht: Unternehmen ab 800.000 Euro Umsatz ab 2027
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem aktuellen Fachbeitrag vom 29. Juli 2026 hat die DHW Steuerberatung die technischen Anforderungen an die E-Rechnungspflicht für Umsätze im Reverse-Charge-Verfahren detailliert. Die Ausführungen befassen sich insbesondere mit der Umsetzung in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD. Da die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG bei diesen Transaktionen auf den Leistungsempfänger übergeht, ergeben sich spezifische Anforderungen an die Rechnungsstellung und die Datenerfassung in elektronischen Systemen.
Besonderheiten bei der Verlagerung der Steuerschuld
Das Reverse-Charge-Verfahren findet im B2B-Bereich zwingend Anwendung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; ein Wahlrecht für die beteiligten Unternehmen besteht nicht. Bei einem vollständigen Vorsteuerabzug des Empfängers verhält sich das Verfahren zahl-lastneutral. Zur Veranschaulichung führt die DHW Steuerberatung das Beispiel einer Netto-Rechnung über 5.000 Euro von einer irischen Konzerngesellschaft an ein deutsches Unternehmen an. Hierbei entstehen 19 Prozent Umsatzsteuer in Höhe von 950 Euro, die jedoch gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden können.
Bei sonstigen Leistungen aus dem EU-Ausland entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Ein wesentlicher Aspekt bei der Umstellung auf die E-Rechnung ist dabei die Abgrenzung zum One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), welches für B2C-Umsätze relevant ist. Laut Expertenmeinung zählen Fehler bei der Ortsbestimmung, fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder unkorrekte Rechnungshinweise zu den häufigsten Mängeln in der Praxis.
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Zeitplan und formale Anforderungen für Unternehmen
Die Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich besteht bereits seit dem 1. Januar 2025. Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte Formate gemäß der Norm EN16931 zu verarbeiten. Hierzu zählen insbesondere die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab der Version 2.0.1. Reine PDF-Dokumente erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen nicht mehr.
Für den Versand von E-Rechnungen gelten gestaffelte Übergangsfristen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ihre Rechnungen elektronisch übermitteln. Ab dem 1. Januar 2028 wird diese Pflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) laut Medienberichten eine Verschiebung der Pflicht für größere Handwerksbetriebe auf Anfang 2028, wobei der Umstellungsaufwand und die aktuelle wirtschaftliche Lage als Gründe angeführt werden.
Der CEO des Softwareunternehmens OneQrew bezeichnete solche Forderungen nach einer Verschiebung als verständlich, betonte jedoch, dass der Prozess der Digitalisierung unaufhaltsam sei und die technischen Hürden als weitgehend gelöst gelten könnten.
Internationale Entwicklungen und Fehlervermeidung
Auch auf europäischer Ebene verschärfen sich die Vorgaben durch das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age). Ab dem 1. Juli 2030 soll eine verpflichtende strukturierte E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen eingeführt werden. Das bestehende VIES-System wird dabei in ein System der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) mit Echtzeit-Überwachung überführt. In Frankreich tritt eine entsprechende Pflicht für große Unternehmen bereits zum 1. September 2026 in Kraft.
Zur Vermeidung von Fehlern empfehlen IT- und Steuer-Dienstleister eine frühzeitige Vorbereitung. Häufige Probleme resultieren aus einer zu kurzen Testphase oder unsauberen Stammdaten. Der Prozess der E-Rechnungsstellung sollte in fünf Schritten organisiert werden: Pflege der Stammdaten, regelbasierte Erfassung, Freigabe, Rechnungslauf und abschließende Buchung.
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Für den 20. August 2026 ist zudem ein kostenloses Webinar von Consult-SK und der CAS AG angekündigt, das sich speziell mit der E-Rechnungspflicht ab 2027 für Unternehmen mit Umsätzen über 800.000 Euro befasst. Die Referenten werden dort über die notwendigen Anpassungen informieren, um Automatisierungspotenziale zu nutzen und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
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