E-Rechnungspflicht, Regeln

E-Rechnungspflicht: Neue Regeln für Millionen Betriebe ab 2027

05.06.2026 - 14:31:10 | boerse-global.de

DIHK-Umfrage zeigt: Jeder zehnte Gastronomiebetrieb fürchtet die Zahlungsunfähigkeit. E-Rechnung und Poolfahrzeuge bringen zusätzliche Herausforderungen.

Gastgewerbe in Not: Insolvenzrisiko und neue Pflichten
E-Rechnungspflicht - Ein verschwommener Hotelbereich mit einem Tablet im Vordergrund, das Finanzdaten anzeigt, symbolisiert Compliance und wirtschaftlichen Druck. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig müssen Betriebe immer mehr regulatorische und steuerliche Anforderungen bewältigen – von der E-Rechnungspflicht bis zu strengen Regeln für Poolfahrzeuge.

Jedes zehnte Unternehmen von Insolvenz bedroht

Eine Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage aus dem Frühsommer 2026 zeigt die Dramatik: Knapp zwei Drittel der gastgewerblichen Betriebe bewerten ihre Finanzlage als problematisch. Jedes zehnte Unternehmen sieht sich von einer Insolvenz bedroht.

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Hauptursachen sind hohe Energie- und Personalkosten. Branchenübergreifend bezeichnen nur 27 Prozent der Dienstleister ihre Lage als gut. 31 Prozent rechnen mit einer weiteren Verschlechterung.

Die Umfrage basiert auf mehr als 11.000 befragten Dienstleistern.

Trotz des schwierigen Umfelds gibt es Lichtblicke: Die BWH Hotels Central Europe erzielte 2025 einen Netto-Gesamtumsatz von 921,8 Millionen Euro – ein leichter Anstieg zum Vorjahr. Die Auslastung der angeschlossenen Hotels stieg auf 58,9 Prozent.

E-Rechnungspflicht: Viele Unternehmen nicht vorbereitet

Ein zentrales Thema der kommenden Jahre ist die digitale Rechnungsstellung. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im B2B-Bereich strukturierte E-Rechnungen ausstellen – etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen.

Doch der Nachholbedarf ist enorm. Eine YouGov-Umfrage zeigt: Rund ein Drittel der befragten Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Nur 37 Prozent kennen die Anforderungen vollständig.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

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Poolfahrzeuge: Strengere Regeln für den Fuhrpark

Bei der betrieblichen Fahrzeugnutzung drohen steuerliche Fallstricke. Ein BMF-Schreiben vom März 2022 regelt die Sonderbestimmungen für Poolfahrzeuge. Damit die pauschale Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils anerkannt wird, müssen mindestens zwei privatnutzungsberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sein. Die wechselseitige Nutzung muss belegbar sein.

Fehlt ein Fahrtenbuch, greift der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung. Bei Verstößen droht eine rückwirkende Nachversteuerung für vier Jahre – zuzüglich Zinsen nach der Abgabenordnung.

EuG-Urteil: Mehr Spielraum beim Vorsteuerabzug

Eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 11. Februar 2026 bringt Entlastung: Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung zulässig – sofern die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Bisher scheiterte der Abzug oft daran, dass am Monatsende noch keine Rechnung vorlag.

Das Urteil könnte die Liquidität vieler Unternehmen verbessern.

Bestpreisklauseln: Gericht prüft Kartellverstoß von Booking

Im Streit um Online-Buchungsplattformen gibt es eine neue Entwicklung. Das Bezirksgericht Amsterdam kündigte an, im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking eigenständig zu prüfen. Damit wies es die Argumentation von Booking zurück, wonach Ansprüche bereits verjährt seien.

Das Landgericht Berlin hatte bereits im Dezember 2025 entschieden, dass Booking gegen Kartellrecht verstoßen hat. Der Europäische Gerichtshof stellte schon im September 2024 klar: Bestpreisklauseln sind keine kartellrechtsneutralen Nebenabreden.

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