E-Rechnung, Frist

E-Rechnung: Frist für Papierrechnungen endet 31. Dezember 2026

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 17:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Litauen, Spanien und Tschechien legen mit der ViDA-Initiative los. Deutschland treibt parallel die E-Rechnungspflicht voran.

EU-Mehrwertsteuerreform: Drei Länder starten nationale Umsetzung
E-Rechnung - Eine Europakarte mit leuchtenden digitalen Datenströmen und Finanzknotenpunkten, die die Implementierung von ViDA in den EU-Ländern darstellt. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) kommt damit einen wichtigen Schritt voran. Deutschland hat bereits erste Maßnahmen zur E-Rechnungspflicht umgesetzt.

Die neuen Gesetzgebungsverfahren konzentrieren sich auf den Ausbau der One-Stop-Shop-Systeme (OSS und IOSS). Ein Großteil der nationalen Regelungen soll bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Neue Schwellenwerte und Plattformregeln

Neben den Meldesystemen arbeiten die Gesetzgeber an angepassten Plattformregeln. Eine spezifische Schwelle von 10.000 Euro steht dabei im Fokus. Auch die Regelungen für Konsignationslager werden überarbeitet.

Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Handel im EU-Binnenmarkt zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen.

Deutschland treibt E-Rechnung voran

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten noch Übergangsfristen: Bis zum 31. Dezember 2026 sind Papier oder PDF erlaubt – sofern der Empfänger zustimmt.

Kleinere Betriebe profitieren von einer längeren Schonfrist. Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen bis zum 31. Dezember 2027 konventionelle Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht dann ausnahmslos für alle inländischen B2B-Transaktionen.

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Als zulässige Formate sind die XRechnung und das ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0.1) vorgesehen. Beide entsprechen der europäischen Norm EN 16931.

Einheitliche Meldepflichten bis 2030

Das langfristige Ziel der ViDA-Initiative: einheitliche digitale Meldepflichten (Digital Reporting Requirements, DRR) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Ab dem 1. Juli 2030 sollen diese EU-weit harmonisiert sein.

Das Prinzip: Pro Transaktion ist nur noch eine einzige Meldung nötig. Das vermeidet Mehrfachbelastungen für Steuerpflichtige.

Nationale Systeme, die vor dem 1. Januar 2024 etabliert wurden, dürfen noch bis 2035 parallel weiterlaufen. Danach müssen sie vollständig in das EU-System integriert sein.

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Compliance: Die versteckte Steuerlücke

Die Umstellungen stellen Unternehmen kurzfristig vor große Herausforderungen. E-Invoicing und neue Plattformregeln verlangen eine leistungsfähige IT-Infrastruktur. Experten warnen vor zusätzlichen Belastungen für bereits steuerehrliche Unternehmen.

Ein Bericht der VAT Expert Group (VEG) aus Dezember 2024 thematisiert den sogenannten „forgotten VAT gap“. Damit gemeint sind blockierte Vorsteuerbeträge, hohe Compliance-Kosten und Cashflow-Nachteile durch die Systemkomplexität.

Die künftigen Steuerstrategien bis 2050 müssen daher nicht nur Steuerbetrug bekämpfen, sondern auch die Effizienz für Unternehmen steigern.

Parallel zu den umsatzsteuerlichen Änderungen tritt am 1. Januar 2027 das Gesetz zur Meldung von Kapitalertragsteuer-Daten bei Dividenden (MiKaDiv) in Kraft. Es verpflichtet Finanzinstitute zur strukturierten Datenmeldung entlang der gesamten Verwahrkette.

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