E-Auto-Prämie: Bis zu 6.000 Euro Bonus für private Käufer und Leasingnehmer
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Rahmenbedingungen der Bundesregierung für die Förderung von Elektrofahrzeugen ab dem Jahr 2026 zielen darauf ab, den Erwerb und das Leasing alternativer Antriebe steuerlich und finanziell zu unterstützen. Das Fördersystem richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und setzt den Schwerpunkt auf Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Für gebrauchte Elektrofahrzeuge ist keine Prämie vorgesehen.
Staffelung der Fördersätze und Einkommenskriterien
Die Basisförderung für Privatpersonen beträgt 3.000 Euro beim Kauf oder Leasing eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs. Für Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range-Extender) liegt der Grundbetrag bei 1.500 Euro.
Darüber hinaus greifen soziale Staffelungen, die den Gesamtbonus auf bis zu 6.000 Euro anheben können:
- Einkommenszuschläge: Liegt das zu versteuernde Einkommen (zvE) unter 60.000 Euro, wird ein Zuschlag von 1.000 Euro gewährt. Bei einem Einkommen von unter 45.000 Euro kommt ein weiterer Zuschlag von 1.000 Euro hinzu.
- Familienbonus: Nach Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beträgt der Kinderbonus 500 Euro pro Kind für maximal zwei Kinder, womit bis zu 1.000 Euro zusätzlich ausgezahlt werden können.
Für die Antragstellung beim BAFA gilt eine Obergrenze des zu versteuernden Einkommens von 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind für maximal zwei Kinder, sodass Familien mit zwei oder mehr Kindern ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro aufweisen dürfen.
Der Nachweis erfolgt anhand der beiden neuesten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Jeder Bürger kann die Prämie nur einmal in Anspruch nehmen; pro Haushalt sind maximal zwei Anträge zulässig.
Technische Vorgaben und Antragsverfahren
Gefördert werden Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen werden. Die Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beträgt 36 Monate. Für Plug-in-Hybride und Modelle mit Range-Extender gilt, dass sie entweder maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen müssen.
Diese Fahrzeuge müssen spätestens bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Ab dem 1. Juli 2027 ist zudem eine behördliche Prüfung der realen Emissionen vorgesehen.
Die Antragstellung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Fahrzeugzulassung digital über das FZD-Portal unter Nutzung der BundID erfolgen.
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Haushaltsvolumen und Inanspruchnahme
Finanziert wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds mit einem Gesamtbudget von 3 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029. Laut Bundesumweltministerium ist das Budget für rund 800.000 Fahrzeuge ausgelegt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gab bekannt, dass von Mai bis Oktober 2026 bereits Gelder an 100.000 Antragsteller ausgezahlt wurden. Rund 90 Prozent der Mittel flossen in reine Elektrofahrzeuge, knapp 10 Prozent in Plug-in-Hybride; etwa die Hälfte aller bewilligten Anträge betraf Leasingfahrzeuge.
Schneider verdeutlichte zudem die soziale Breitenwirkung: Die Hälfte der Begünstigten wies ein Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 45.000 Euro auf, drei Viertel lagen bei maximal 60.000 Euro.
Das Umweltministerium rechnet damit, dass das Zielvolumen von 800.000 Fahrzeugen bereits vor Ablauf des Jahres 2029 erreicht wird. Die Mittel reichten nach Schneiders Angaben trotz hoher Nachfrage im Jahr 2026 auch für das gesamte kommende Jahr aus. Bei einer absehbaren Ausschöpfung des Etats werde die Regierung frühzeitig informieren.
Kurzfristige Änderungen am Programm schließt die Bundesregierung aus. Langfristig sollen europäische Wertschöpfungskriterien integriert werden, sobald europarechtskonforme Vorgaben vorliegen. Ein kurzfristiger Ausschluss von Fahrzeugen aus chinesischer Fertigung ist nicht geplant.
Infrastruktur und laufende Kosten
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kündigte an, dass es nach dem Aufbrauchen des 3-Milliarden-Euro-Budgets keine weitere Kaufprämie geben werde. Das bestehende Förderprogramm werde planmäßig beendet und nicht vorzeitig gestoppt.
Das Verkehrsministerium wolle die staatlichen Mittel künftig vorrangig in die Ladeinfrastruktur lenken, insbesondere bei Mehrparteienhäusern und im Güterkraftverkehr. In Deutschland stehen derzeit 210.000 öffentliche Ladepunkte zur Verfügung, wobei täglich rund 60 neue hinzukommen.
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Hinsichtlich der Betriebskosten rechnete ein Mobilitätsexperte des Automobilclubs ACE vor, dass Elektroautos bei Strompreisen unter 60 bis 65 Cent pro Kilowattstunde im Alltag meist günstiger betrieben werden können als Verbrenner.
Bei Heimladestrom zu rund 40 Cent pro Kilowattstunde beliefen sich die Energiekosten auf etwa 7 Euro je 100 Kilometer. Ein Benzinfahrzeug verursache bei Kraftstoffpreisen von über 2 Euro je Liter hingegen etwa 14 Euro pro 100 Kilometer.
