DSGVO-Verstoß: Meta zieht KI-Remix-Funktion nach 3 Tagen zurück
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 21:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Nach nur drei Tagen Laufzeit zog der Konzern die Remix-Funktion zurück, die fremde Instagram-Fotos ohne Zustimmung der Urheber verarbeitete.
Was war passiert?
Am 7. Juli 2026 launchte Meta ein neues Feature. Nutzer konnten per @-Mention die KI anweisen, ein Bild im Stil eines existierenden Fotos zu generieren. Das Problem: Die Funktion war standardmäßig für alle öffentlichen Profile aktiviert – ohne explizite Benachrichtigung oder Zustimmung der Betroffenen.
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Schauspielgewerkschaft SAG-AFTRA und Talentagentur CAA protestierten scharf. Die Gewerkschaft bezeichnete die automatische Zustimmung als inakzeptabel. In Europa hätte das Feature mutmaßlich gegen die DSGVO verstoßen: Die Verarbeitung personenbezogener Bilddaten ohne aktive Einwilligung ist dort schlicht illegal.
Metas Rückzieher
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Am 10. Juli zog Meta die Reißleine. Die Remix-Funktion ist Geschichte. In einer Stellungnahme hieß es, das Feature habe sein Ziel verfehlt und entspreche nicht den Erwartungen.
Die zugrunde liegende Technologie bleibt jedoch erhalten. Meta setzt Muse Image künftig verstärkt im Werbebereich ein – speziell innerhalb der Plattform Advantage+ für Werbetreibende.
Was kommt als Nächstes?
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Mit „Muse Video“ arbeitet Meta bereits an einer Bewegtbild-Erweiterung. Der Rückzug zeigt aber: Generative KI und Urheberrechte bleiben ein Minenfeld. Kreativschaffende und Regulierungsbehörden werden zunehmend sensibler, wenn Plattformen ungefragt Daten für KI-Zwecke nutzen.
Die Frage ist nur: Wer zieht die nächste rote Linie?
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