DSGVO-Bußgeld: Gericht reduziert Deutsche-Wohnen-Strafe auf 900.000 Euro
11.06.2026 - 07:48:13 | boerse-global.de
000 Euro reduziert. Die Entscheidung fiel am Dienstag in einem Verfahren um Datenschutzverstöße aus dem Jahr 2019.
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15 Fälle nicht gelöschter Mieterdaten
Dem Verfahren lagen Vorwürfe aus der Zeit zwischen Mai 2018 und März 2019 zugrunde. Die Vonovia-Tochter hatte in 15 dokumentierten Fällen personenbezogene Daten ehemaliger Mieter nicht rechtzeitig gelöscht. Zu den betroffenen Informationen gehörten Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Kopien von Personalausweisen.
Das Gericht sah einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung als erwiesen an. Richter Simon Trost bewertete die Schwere der Verfehlungen jedoch deutlich milder als die Berliner Datenschutzbeauftragte.
Warum das Gericht so milde urteilte
Ausschlaggebend für die massive Reduzierung war die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens während der Aufarbeitung. Die Kammer betonte zudem, dass das reduzierte Bußgeld eine ausreichende Abschreckungsfunktion erfülle und verhältnismäßig sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe von 7,3 Millionen Euro beantragt. Das Gericht blieb mit 900.000 Euro weit unter dieser Forderung.
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EuGH-Urteil ebnete den Weg
Die Entscheidung folgt auf eine grundlegende rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vom Dezember 2023. Der EuGH hatte damals den Weg für Bußgelder gegen juristische Personen bereitet. Zuvor war in Deutschland strittig, ob ein Unternehmen belangt werden kann, wenn keine konkrete natürliche Person als verantwortlicher Entscheidungsträger identifiziert wird.
Börse reagiert verhalten
An den Finanzmärkten wurde die Nachricht verhalten positiv aufgenommen. Die Vonovia-Aktie legte um 0,71 Prozent auf 19,84 Euro zu. Die Papiere der Deutsche Wohnen stiegen leicht um 0,11 Prozent auf 18,12 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Staatsanwaltschaft oder Gegenseite Rechtsmittel einlegen. In der Immobilienbranche gilt der Fall bereits jetzt als Referenz für den Umgang mit Altdaten in großen Konzernstrukturen und die Bemessung von DSGVO-Strafen in Deutschland.
