Doppelbesteuerungsabkommen, Bundestag

Doppelbesteuerungsabkommen: Bundestag billigt neues Steuerabkommen mit Ukraine

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Abkommen ordnet Besteuerungsrechte neu, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und enthält Regeln gegen missbräuchliche Steuervermeidung.
Moderne Architekturdetails des Reichstagsgebäudes unter einem bedeckten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Bundestag hat nach einer halbstündigen parlamentarischen Aussprache das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine gebilligt.

Wie aus Berichten vom 5. November 2026 hervorgeht, passierte das zwischenstaatliche Vertragswerk das Parlament mit breiter parlamentarischer Mehrheit. Das Vorhaben zielt darauf ab, die steuerlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten beider Länder grundlegend zu modernisieren und an aktuelle internationale Standards anzupassen.

Breite Mehrheit im Parlament bei Gegenstimmen der Opposition

Die parlamentarische Entscheidung stützte sich auf den Gesetzentwurf 21/8245 sowie die entsprechende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 21/8665. Bei der abschließenden Abstimmung votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geschlossen für die Ratifizierung des bilateralen Abkommens. Die Abgeordneten der AfD stimmten hingegen gegen die Vorlage.

Mit dem Votum des Bundestages ist ein zentraler parlamentarischer Schritt für das Inkrafttreten des Abkommens vollzogen. Die Vorlage war im Finanzausschuss vorbereitet worden, der dem Plenum nach detaillierter fachlicher Beratung die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen hatte.

Abbau von Hemmnissen und Bekämpfung von Steuervermeidung

Das überarbeitete Abkommen verfolgt im Wesentlichen zwei Kernanliegen für das deutsch-ukrainische Wirtschaftsverhältnis: Zum einen sollen bestehende Handels- und Investitionshindernisse abgebaut werden.

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Der Bundestag hat das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine gebilligt — damit rücken die künftigen Besteuerungsrechte beider Staaten in greifbare Nähe. Wer jetzt Ukraine-Engagements prüft, sollte die Zuordnungsregeln für Gewinne, Dividenden und Lizenzgebühren kennen, bevor die erste Abrechnung ansteht. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch die zentralen Punkte. Kostenlosen DBA-Leitfaden jetzt anfordern

Durch klare steuerliche Zuordnungsregeln für Einkünfte und Vermögen soll verhindert werden, dass natürliche Personen oder international agierende Unternehmen in beiden Staaten gleichzeitig für dieselben Einkünfte zur Kasse gebeten werden.

Eine verlässliche Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt in der Wirtschaftspraxis als zentrale Voraussetzung, um grenzüberschreitenden Handel zu fördern und unternehmerische Engagements sowie Wiederaufbauinvestitionen rechtlich abzusichern.

Zum anderen beinhaltet das Regelwerk wirksame Instrumente, um Steuerverkürzungen und ungerechtfertigte Steuerumgehungen zu unterbinden. Durch modernisierte Klauseln zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen soll sichergestellt werden, dass grenzüberschreitende Steuergestaltungen nicht zur vollständigen Nichtbesteuerung führen.

Das Abkommen schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der legitime wirtschaftliche Kooperationen erleichtert, unzulässige Steuervermeidungsstrategien jedoch konsequent unterbindet.

Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen

Für grenzüberschreitend tätige Steuerpflichtige und Unternehmen schafft der Beschluss Klarheit über die künftigen Besteuerungsrechte beider Staaten. Doppelbesteuerungsabkommen regeln völkerrechtlich verbindlich, welchem Staat in welchen Fällen das Recht zur Besteuerung bestimmter Einkunftsarten – etwa aus Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder unselbstständiger Arbeit – zusteht und wie eine verbleibende Doppelbelastung im Ansässigkeitsstaat vermieden wird.

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Modernisierte Anti-Missbrauchsklauseln sollen verhindern, dass grenzüberschreitende Gestaltungen zur vollständigen Nichtbesteuerung führen — wer bestehende Strukturen mit Ukraine-Bezug hat, sollte sie deshalb auf den Prüfstand stellen. Der Leitfaden zeigt, welche Gestaltungen der neue Rahmen trägt und wo Nachjustierungsbedarf droht. Compliance-Check für Ukraine-Strukturen starten

Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurden die gesetzlichen Weichen gestellt, um die bilateralen Steuerbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine auf eine aktualisierte völkerrechtliche Grundlage zu heben.

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