Dieselskandal, EuGH

Dieselskandal am EuGH: 960 Verfahren, davon 400 aus Österreich

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 11:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Am EuGH sind rund 960 Verfahren registriert, darunter mehr als 400 österreichische Dieselklagen. VW und BMW wählen unterschiedliche Strategien.

EuGH: Über 400 österreichische Dieselverfahren anhängig
Ein leerer, modern gestalteter Gerichtssaal mit hohen Decken und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals hat am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine neue Dimension erreicht. Anfang September 2026 waren an dem höchsten Gericht der Europäischen Union rund 960 Verfahren registriert. Ein außergewöhnlich hoher Anteil dieser Fälle entfällt dabei auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen, wobei insbesondere Eingaben aus Österreich die Statistik dominieren.

Wie aus aktuellen Berichten hervorgeht, machen die über 400 Dieselverfahren fast die Hälfte des gesamten Fallaufkommens am EuGH aus. Diese spezifischen Klagen stammen laut den vorliegenden Daten nahezu ausschließlich aus Österreich.

Diese Entwicklung markiert einen drastischen Anstieg der juristischen Aktivität im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 wurden lediglich 573 Vorabentscheidungsverfahren aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten verzeichnet. Davon entfielen zum damaligen Zeitpunkt lediglich 39 Verfahren auf österreichische Gerichte.

Massive Zunahme durch Vorabentscheidungsersuchen

Ein wesentlicher Treiber für diese Entwicklung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich. In den Jahren 2024 und 2025 legte das Höchstgericht in rund 20 Verfahren spezifische Fragen zum Dieselskandal dem EuGH zur Klärung vor. Diese Vorabentscheidungsersuchen dienen dazu, die Auslegung des Unionsrechts zu vereinheitlichen, haben jedoch in der Folge zu einer regelrechten Flut an Folgeverfahren geführt.

Der Rechtsanwalt Michael Poduschka, der zahlreiche Kläger vertritt, ordnete die aktuelle Lage dahingehend ein, dass die Zahl der österreichischen Dieselverfahren derzeit alle bisherigen Rekorde breche. Die enorme Konzentration von Fällen aus einem vergleichsweise kleinen Mitgliedstaat unterstreicht die anhaltende Relevanz der Abgasthematik für die österreichische Justiz und den europäischen Rechtsrahmen.

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Unterschiedliche Strategien der Automobilhersteller

In der Reaktion auf die anhaltende Klagewelle verfolgen die betroffenen Automobilkonzerne unterschiedliche juristische Strategien. Während der Volkswagen-Konzern (VW) Verfahren teilweise durch Anerkennung beendete, setzt BMW verstärkt auf Vergleichsangebote. Diese außergerichtlichen oder prozessbeendenden Einigungen zielen offenbar darauf ab, langwierige Urteilssprüche und damit verbundene Grundsatzentscheidungen zu vermeiden.

Rechtsanwalt Poduschka äußerte in diesem Zusammenhang den Verdacht, dass zwischen den Herstellern eine Abstimmung über das prozessuale Vorgehen stattfinden könnte. Aufgrund dieser Vermutung strebe er eine Sachverhaltsdarstellung an die EU-Kommission an, um die Vorgehensweise der Konzerne wettbewerbsrechtlich prüfen zu lassen.

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Die aktuelle Situation am EuGH verdeutlicht, dass die rechtlichen Folgen des Dieselskandals auch Jahre nach dem Bekanntwerden der ersten Manipulationen nicht abebben. Die massive Belastung des europäischen Gerichts durch österreichische Fälle zeigt zudem, dass nationale Gerichte vermehrt auf europäische Klärung setzen, um die Entschädigungsansprüche von Fahrzeughaltern abschließend zu bewerten.

Ob die EU-Kommission aufgrund der vermuteten Absprachen der Hersteller tätig wird, bleibt abzuwarten. Die enorme Verfahrenslast dürfte den EuGH jedoch noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen.

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